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Väterlicher Rath für meine Tochter : ein Gegenstück zum Theophron

Bibliografische Daten

fullscreen: Väterlicher Rath für meine Tochter : ein Gegenstück zum Theophron

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
18.02.1849
Material / Technik:
Papier
Maße / Umfang:
2 Seiten Patent, 97 Seiten Gesetzestext

Inhalt

Beschreibung:
Zwar war im Großherzogtum Oldenburg schon Ende 1831 eine Gemeindeordnung für die Landgemeinden, als Grundlage der einführenden landständischen Verfassung, publiziert worden; doch wurde das Verlangen der Bevölkerung nach einer solchen Verfassung erst infolge der Ereignisse von 1848 erfüllt. Nur mit Widerstreben und auf Anraten seiner Räte verabschiedete der Großherzog am 18. Februar 1849 das mit dem Landtag vereinbarte Staatsgrundgesetz, das aber schon 1852 revidiert wurde.
Schlagwort:
Staatsgrundgesetz
Oldenburg
Verzeichnis:
Patent, unterschrieben von Paul Friedrich August, Großherzog von Oldenburg - - Text des Staatsgrundgesetzes - - Patent und Gesetzestext in mit dunkelblauem Samt bezogenen Umschlag mit Goldverzierung im Zentrum und in den Ecken

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Niedersächsisches Landesarchiv - Urkunden und Siegel
Einrichtung:
Niedersächsisches Landesarchiv
Aufbewahrungsort:
Niedersächsisches Landesarchiv - Staatsarchiv Oldenburg -
Identifikator:
STAOL Best. 36 Nr. 2

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-1811-HA_STAOL_Best_36_Nr_2
Anmerkung zum Original:
Dieses Archivale kann im Benutzersaal des verwahrenden Staatsarchivs eingesehen werden. Über Benutzungsbedingungen, Öffnungs- und Archivalienaushebezeiten sowie etwaige Vorbestellfristen der Staatsarchive informieren die Internetseiten des Niedersächsischen Landesarchivs.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.aidaonline.niedersachsen.de/Default.aspx?Link_ID=1520

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Väterlicher Rath für meine Tochter : ein Gegenstück zum Theophron
  • Buchdecke vorne
  • Vorsatz vorne
  • Tafel (schwarz/weiß)
  • Titelseite
  • Vorrede zur ersten Ausgabe.
  • Vorrede zur fünften Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Theil.
  • Einleitung.
  • I. über die allgemeine und besondere Bestimmung des Weibes.
  • II. über die ungünstigen Verhältnisse des Weibes zur menschlichen Gesellschaft.
  • III. Mittel zur Verbesserung jener ungünstigen Verhältnisse und zur Erreichung der weiblichen Bestimmung.
  • 1. Abhärtung.
  • 2. Wahre weibliche Verdienste. Diese bestehen ...
  • A. Nicht in schimmernden Kunstfertigkeiten.
  • B. Nicht in Gelehrsamkeit und Schriftstellerei.
  • C. Nicht in körperlicher Schönheit.
  • D. Nicht in Putz, noch in der Nachäffung der Sitten , Gebräuche, Kleidung und Lebensart der höhern Stände.
  • E. Sondern in solchen Eigenschaften, Fertigkeiten und Geschicklichkeiten, welche der dreifachen Bestimmung des Weibes - der zur Gattinn, zur Mutter und zur Vorsteherin des Hauswesens - gemäß sind.
  • 3. Ein recht würdiger, edler, der ganzen Lage und Bestimmung des Weibes vollkommen angemessener Gemüthskarakter.
  • 4. äußerliche Annehmlichkeiten, wozu gehören:
  • Zweiter Theil.
  • I. Entwurf eines allgemeinen Menschengemäldes.
  • II. Umriß des Eigenthümlichen und Unterscheidenden in der Denk- und Sinnesart der feinen und üppigen Weltleute.
  • III. Umriß einiger Gemüthsarten, die von den gewöhnlichen abweichen.
  • IV. Verhaltungsregeln, den Umgang mit Menschen betreffend.
  • Abschnitt
  • Vorsatz hinten
  • Buchdecke hinten

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Zitierempfehlung

[Bilderbogenbuch]. Campe, Kühn, Renner, Scholz, Schmitz, 1840.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

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