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Staatsgrundgesetz für das Großherzogtum Oldenburg

Bibliografische Daten

fullscreen: Staatsgrundgesetz für das Großherzogtum Oldenburg

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
18.02.1849
Material / Technik:
Papier
Maße / Umfang:
2 Seiten Patent, 97 Seiten Gesetzestext

Inhalt

Beschreibung:
Zwar war im Großherzogtum Oldenburg schon Ende 1831 eine Gemeindeordnung für die Landgemeinden, als Grundlage der einführenden landständischen Verfassung, publiziert worden; doch wurde das Verlangen der Bevölkerung nach einer solchen Verfassung erst infolge der Ereignisse von 1848 erfüllt. Nur mit Widerstreben und auf Anraten seiner Räte verabschiedete der Großherzog am 18. Februar 1849 das mit dem Landtag vereinbarte Staatsgrundgesetz, das aber schon 1852 revidiert wurde.
Schlagwort:
Staatsgrundgesetz
Oldenburg
Verzeichnis:
Patent, unterschrieben von Paul Friedrich August, Großherzog von Oldenburg - - Text des Staatsgrundgesetzes - - Patent und Gesetzestext in mit dunkelblauem Samt bezogenen Umschlag mit Goldverzierung im Zentrum und in den Ecken

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Niedersächsisches Landesarchiv - Urkunden und Siegel
Einrichtung:
Niedersächsisches Landesarchiv
Aufbewahrungsort:
Niedersächsisches Landesarchiv - Staatsarchiv Oldenburg -
Identifikator:
STAOL Best. 36 Nr. 2

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-1811-HA_STAOL_Best_36_Nr_2
Anmerkung zum Original:
Dieses Archivale kann im Benutzersaal des verwahrenden Staatsarchivs eingesehen werden. Über Benutzungsbedingungen, Öffnungs- und Archivalienaushebezeiten sowie etwaige Vorbestellfristen der Staatsarchive informieren die Internetseiten des Niedersächsischen Landesarchivs.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.aidaonline.niedersachsen.de/Default.aspx?Link_ID=1520

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