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Rechteinhaber: Niedersächsisches Landesarchiv
Staatsgrundgesetz für das Großherzogtum Oldenburg
Allgemein
- Kategorie:
- Urkunden
- UrheberIn/BeteiligteR:
- Paul Friedrich August von Oldenburg
- Datierung:
- 18.02.1849
- Material / Technik:
- Papier
- Maße / Umfang:
- 2 Seiten Patent, 97 Seiten Gesetzestext
Inhalt
- Beschreibung:
- Zwar war im Großherzogtum Oldenburg schon Ende 1831 eine Gemeindeordnung für die Landgemeinden, als Grundlage der einführenden landständischen Verfassung, publiziert worden; doch wurde das Verlangen der Bevölkerung nach einer solchen Verfassung erst infolge der Ereignisse von 1848 erfüllt. Nur mit Widerstreben und auf Anraten seiner Räte verabschiedete der Großherzog am 18. Februar 1849 das mit dem Landtag vereinbarte Staatsgrundgesetz, das aber schon 1852 revidiert wurde.
- Schlagwort:
- Staatsgrundgesetz
Oldenburg
- Verzeichnis:
- Patent, unterschrieben von Paul Friedrich August, Großherzog von Oldenburg - - Text des Staatsgrundgesetzes - - Patent und Gesetzestext in mit dunkelblauem Samt bezogenen Umschlag mit Goldverzierung im Zentrum und in den Ecken
Weitere Informationen
Administrative Daten
- Link zur Seite:
- https://ku-ni.de/isil_DE-1811-HA_STAOL_Best_36_Nr_2
- Anmerkung zum Original:
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