TY - GEN SP - 100 TI - Staatsgrundgesetz für das Großherzogtum Oldenburg AB - Zwar war im Großherzogtum Oldenburg schon Ende 1831 eine Gemeindeordnung für die Landgemeinden, als Grundlage der einführenden landständischen Verfassung, publiziert worden; doch wurde das Verlangen der Bevölkerung nach einer solchen Verfassung erst infolge der Ereignisse von 1848 erfüllt. Nur mit Widerstreben und auf Anraten seiner Räte verabschiedete der Großherzog am 18. Februar 1849 das mit dem Landtag vereinbarte Staatsgrundgesetz, das aber schon 1852 revidiert wurde. CN - isil_DE-1811-HA_STAOL_Best_36_Nr_2 ER -