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Compendium Juris Publici Moderni Regni Germanici. Oder, Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs

Bibliografische Daten

fullscreen: Compendium Juris Publici Moderni Regni Germanici. Oder, Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs

Allgemein

Kategorie:
Fotografie
UrheberIn/BeteiligteR:
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Datierung:
ca. 1880 - ca. 1883 (Fotografie angefertigt und gedruckt im Forschungs- und Bearbeitungszeitraum der Sammlung Sabouroff von Adolf Furtwängler ("Als mich [...] Herr von Sabouroff [...] im Sommer 1880 bat, seine Sammlung zu beschreiben und zu veröffentlichen, schätzte ich mich glücklich, diese Arbeit ausführen zu dürfen. [...] Die Photographische Gesellschaft in Berlin übernahm es, die Sculpturen und einen Theil der Terracotten zu photographiren." [1883, "Vorwort"])
Entstehungsort:
Athen
Berlin
Material / Technik:
Papier
Steinbildhauerei
Lichtdruck
Fotografie
Maße / Umfang:
Höhe: 210 mm (Darstellung)
Breite: 120 mm (Darstellung)
Höhe: 289 mm (Blatt)
Breite: 200 mm (Blatt)

Inhalt

Beschreibung:
Lichtdruck nach einer Fotografie der Photographischen Gesellschaft Berlin nach einer Grabstele aus der Sammlung des russischen Botschafters Pjotr Alexandrowitsch Saburow, der den Berliner Professor Adolf Furtwängler 1880 damit beauftragte, seine Sammlung grafisch zu vervielfältigen und wissenschaftlich zu beschreiben, was dieser gemeinsam mit dem Verlag A. Asher aus Berlin umsetzte, so dass 1883 der erste Band des Sammelwerks "Die Sammlung Sabouroff: Kunstdenkmäler aus Griechenland" veröffentlicht wurde, in welchem die vorliegende Fotografie nach der "Großen Athenischen Grabstele" (Höhe 1,60 Meter, Breite 0,91 Meter) als Tafel XVIII. erschien. Furtwängler hebt in seiner Beschreibung an dieser Stelle hervor, dass "[d]urch jene Behandlung des Kopfes [...], die ihn nach dem Hintergrund zu nur abbozzirt, [...] der Künstler eine Wirkung [erreicht], derjenigen zu vergleichen, welche die Luftperspective in der Malerei erzeugt: es soll das Malerische Verschwinden im Hintergrunde angedeutet werden. Dies zu versuchen, vermochten nur griechische Künstler; die immer harte und detaillirte Weise der doch so 'malerischen' Reliefs der neueren Kunst kennt nichts Aehnliches." (Tafel XVIII.)
Druck nach der Fotografie bereits vor Veröffentlichung des Sammelwerks erschienen als Beilage in der "Zeitschrift für bildende Kunst" 1883 als Probe und erster Einblick in das bevorstehende Werk - zu der Ausführung Furtwänglers in Bezug auf die Luftperspektive entgegnet der erläuternde Text Woermanns: "Uns will es scheinen, als sei diese Auffassung mehr als kühn und als widerspräche sie dem Wesen der griechischen Bildnerei [...]." (S. 158); ansonsten seien die "Marmorwerke und einige der Terracotten [...] in ziemlich guten Heliogravüren, die Thongefäße und die meisten der Thonfiguren in erträglichen Chromolithographien ausgeführt [und] Furtwänglers Text zu den einzelnen Tafeln [...] angenehm geschrieben und wissenschaftlich [das leistend], was von dem tüchtigen jüngeren Archäologen zu erwarten war." (S. 158)
Im NHA Druck aus der "ZfbK", für die Allmers selbst als Mitarbeiter tätig war (T. Mahler 10/2024)

Aufdruck:
"BERLIN, A. ASHER & C°" u. mittig (Bez. unterhalb der Fotografie)

Aufschrift:
"Lichtdruck." u. re. "18/5." verso u. re. (Bez. von Allmers' Hand in Blei und Angaben zur Auflage (Band 18, Heft 5 der "Zeitschrift für bildende Kunst" 1883))

Gebrauchsort:
Berlin (fotografierte Grabstele aus der Sammlung des russischen Botschafters Pjotr Alexandrowitsch Saburow, wissenschaftlich bearbeitet und herausgegeben im Sammelwerk "Die Sammlung Sabouroff: Kunstdenkmäler aus Griechenland (Bd. 1)" vom Berliner Professor Adolf Furtwängler)

Veröffentlicht in:
Zeitschrift für bildende Kunst, hrsg. von Carl von Lützwo (Bd. 18, 5), Leipzig (1883)

Veröffentlicht in:
A. Furtwängler, „[Text u. Tafeln]“, Die @Sammlung Sabouroff, Bd. 1. Asher, Berlin, 1883. (Tafel XVIII.)
Schlagwort:
Grafik, Fotografie > Fotografie

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Sammlung und Nachlass Hermann Allmers
Einrichtung:
Hermann-Allmers-Gesellschaft e. V.
Aufbewahrungsort:
Archiv des Landkreises Cuxhaven
Identifikator:
6.7.295

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_2524794
Anmerkung zum Original:
Sammlung und Nachlass Hermann Allmers sind Eigentum der Hermann-Allmers-Gesellschaft e. V. und werden in zwei Teilen an zwei Standorten verwahrt: Die (museale) Sammlung, bestehend aus Mobiliar und Hausgerät, Tafelgemälden, kleineren und größeren Antiken, Gipsabgüssen, kunsthandwerklichen Objekten aus Keramik und Glas und einer kleinen Bibliothek, befindet sich im Allmers-Haus in Rechtenfleth. Der literarische, grafische und fotografische "Nachlass Hermann Allmers" hingegen ist im Archiv des Landkreises Cuxhaven in Otterndorf deponiert.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Compendium Juris Publici Moderni Regni Germanici. Oder, Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs
  • Vorderdeckel
  • Buchrücken
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Vorsatz
  • Besitznachweis
  • Vakat
  • Farbkarte
  • Titelseite
  • Vorrede
  • Inhalt Der Bücher und Capitel dieses Werck's.
  • Erstes Buch. Von der Lehre der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs.
  • Erstes Capitel. Von der Lehre der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs überhaupt.
  • Zweytes Capitel. Von der Lehre der heutige n Staats-Verfassung des Teutschen Reiches Quellen und Hülfs-Mittel insgemein.
  • Drittes Capitel. Von der Lehre der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs Haupt-Quellen ins besondere, als I. von des Teutschen Reiches geschriebenen Grundgesetzen.
  • Vierdtes Capitel. 2. Von denen von einem ansehnlichen Theil des Teutschen Reiches mit dem Reich oder unter sich geschlossenen und in die heutige Staats-Verfassung des ganzen Reichs einschlagenden Verträgen.
  • Fünfftes Capitel. 3 Von denen Verträgen des Teutschen Reiches mit fremden Staaten, welche in jenes heutigen Staats-Verfassung einschlagen.
  • Sechstes Capitel. 4. Von derer Stände und Gliedere des Reichs Privilegiis.
  • Siebendes Capitel. 5. Von dem Reichs-Herkommen.
  • Achtes Capitel. Von denen Neben-Quellen der Lehre von der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reiches.
  • Neuntes Capitel. Von denen Hülffs-Mitteln der Lehre von der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs.
  • Zehendes Capitel. Von der Analogie der Lehre von der heutigen Staats-Verfassund des Teutschen Reichs.
  • Zweytes Buch. Von dem teutschen Reich so fern es als ein einiges Corpus betrachtet wird.
  • Erstes Capitel. Von dem Teutschen Reich überhaupt, besonders dessen Namen und Tituln.
  • Zweytes Capitel. Von des Teutschen Reiches Politischen Eintheilungen.
  • Drittes Capitel. Von des Römischen Kayserthums und des Lombardischen Königreiches Verbindung mit dem Teutschen Reich.
  • Viertes Capitel. Von des Teutschen Reiches. Aktiv-Ansprüchen.
  • Fünfftes Capitel. Von des Teutschen Reiches. Paßiv-Ansprüchen.
  • Drittes Buch. Von dem Römischen Kayser und Kayserin, Römischen König und denen Reichs-Vicarien
  • Erstes Capitel. Von des Röm. Kaysers Wahl und Crönung.
  • Zweytes Capitel. Von des Röm. Kaysers Tituln und Wappen.
  • Drittes Capitel. Von des Röm. Kaysers Vorzug vor anderen gecrönten Häuptern.
  • Vierdtes Capitel. Von des Römischen Kaysers Hoheit und Vorzug in Ansehung des Teutschen Reichs und dessen Stände und Glieder
  • Fünnftes Capitel. Von des Röm. Kaysers Gewalt in Regierungs besonders in Kirchen-sachen in dem Teutschen Reich.
  • Sechstes Kapitel. Von des Römischen Kaysers Gewalt in Weltlichen Sachen dem Teutschen Reich.
  • Siebendes Capitel. Von des Römischen Kaysers Obliegenheit.
  • Achtes Capitel. Von des Röm. Kaysers Hof-Cantzley und Cammer-Staat.
  • Neuntes Capitel. Ob? wann? und wo der Röm. Kayser belanget werden kann.
  • Zehendes Capitel. Von des Römischen Kaysers. Abdanckung und Absetzung.
  • Eilfftes Capitel. Von der Römischen Kayserin.
  • Zwölfftes Capitel. Von dem Röm. König.
  • Dreyzehendes Capitel. Von denen Reichs-Vicarien in Teutschland.
  • Vierdtes Buch. Von denen Ständen des Heil. Röm. Reichs.
  • Erstes Capitel. Von denen Ständen des Reichs insgemein, auch wie einer ein Stand des Reichs werde,
  • Zweytes Capitel. Von denen Eintheilungen der Reichs-Stände.
  • Drittes Capitel. Von dnen Corpore derer Catholischen Stände des Reichs.
  • Viertes Capitel. Von dem Corpore der Catholischen Stände des Reichs.
  • Fünfftes Capitel. Von denen geistlichen Ständen des Reichs.
  • Sechstes Capitel. Von denen Weltlichen Ständen des Reichs.
  • Siebendes Capitel. Von denen Reichs-Craisen.
  • Achtes Capitel. Von denen Chur-Fürsten.
  • Neuntes Capitel. Von denen gemeinschaftlichen Rechten des Kaysers und der Chur-Fürsten.
  • Zehendes Capitel. Von denen Reichs-Fürsten.
  • Zwölfftes Capitel. Von denen Reichs-Grafen und Herren.
  • Dreyzehendes Capitel. Von denen Reichs-Städten.
  • Vierzehendes Capitel. Von denen gemeinschaftlichen Rechten des Kaysers, der Chur-Fürsten und gewisser anderer Stände.
  • Fünffzehendes Capitel. Von denen für die gesammte Stände des Reiches gehörigen Sachen.
  • Sechzehendes Capitel. Von denen übrigen allgemeinen Rechten derer Stände des Reichs.
  • Siebenzehendes Capitel. Von denen Landen derer Stände des Teutschen Reiches.
  • Achtzehendes Cpitel. Von der Landes-Hoheit derer Stände des Reichs überhaupt.
  • Neunzehendes Capitel. Von der Landes-Hoheit derer Stände des Reichs in Kirchen-Sachen.
  • Zwanzigstes Capitel. Von der Landes-Hoheit der Stände des Reichs in Weltlichen Sachen.
  • Ein und Zwanzigstes Capitel. Von denen allgemeinen Obligenheiten und Pflichten derer Stände des Reichs.
  • Zwey und zwanzigstes Capitel. Von dem Foro derer Stände des Reichs.
  • Drey und zwanzigstes Capitel. Von Verlierung der Reichs-Standschafft.
  • Fünfftes Buch. Von denen anderen ohnmittelabaren Gliedern des Teutschen Reichs.
  • Erstes Buch. Von denen ohnmittelbahren Gliedern des Teutschen Reichs ausser denen Ständen.
  • Zweytes Capitel. Von der ohnmittelbaren Reichs-Ritterschfft.
  • Drittes Capitel. Von denen allen unmittelbaren Gliedern des Teutscjhen Reichs obliegenden Pflichten.
  • Sechstes Buch. Von denen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs.
  • Erstes Capitel. Von denen Gliedern des Teutschen Reichs und derselben Classen, besonders denen Land-Ständen.
  • Zweytes Capitel. Von denen allen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs zukommenden Gerechtsamen.
  • Drittes Capitel. Von dene allen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs obliegenden Pflichten.
  • Siebendes Buch. Von denen Teutschen Reichs-Tagen, Austrägen, Reichs-Gerichten und Reichs-Lehen.
  • Erstes Capitel. Von denen Reichs-Tägen in dem Teutschen Reich.
  • Zweytes Capitel. Von denen Austrägen der Stände des Reichs.
  • Drittes Capitel. Von denen höchsten Reichs-GErichten in Teutschland insgemein.
  • Drittes Capitel. Von dem Kayserlichen Reichs-Hof-Rath.
  • Viertes Vapitel. Von dem Kayserlichen und Reichs-Cammer-Gericht.
  • Fünfftes Capitel. Von dem Kayserlichen Hof-Gericht zzu Rothweil.
  • Sechstes Capitel. Von denen übrigen niedrigen Reichs-Gerichten.
  • Siebendes Capitel. Von denen Reichs-Lehen.
  • Erster Anhang. Compendium Juris Publici moderni Imperii Romani, oder Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Römischen Kayserthums.
  • Zweyter Anhang. Compendium Juris Publici moderni Regni Italici sive Longobardici, oder Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Italiänischen oder Longobardischen Königreichs.
  • Dritter Anhang. Eine Anno 1729. von mir publicirte und Anno 1731. mit einiger Veränderung wiederholte Anzeige Wegen meiner zu halten gesonnener Collegiorum.
  • II. Erbiete ich mich zu einem Collegio über das Jus publicum particulare aller eintzelen Stände des H. Röm. Reichs.
  • III. Erbeite mich zu einem Collegio über die Reichs-Hof-Raths-Praxin.
  • IV. Erbiete ich mich zu einem Collegio über die Canßley-Praxin.
  • V. Erbiete ich mich zu einem Collegio über die Staats-Historie des Teutschen Reichs.
  • VI. So erbiete ich mich auch noch zu einem Collegio über die wichtigste in Publico sich zugetragende Neuigkeiten.
  • Register der vornehmsten Materien.
  • Vakat
  • Rückdeckel

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