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Pastorale oder Zusammenstellung der oberlichen Verordnungen, welche die evangelisch-lutherischen Pastoren im Herzogthum Oldenburg bey ihrer Amtsführung zu beobachten haben

Bibliografische Daten

objekt: Pastorale oder Zusammenstellung der oberlichen Verordnungen, welche die evangelisch-lutherischen Pastoren im Herzogthum Oldenburg bey ihrer Amtsführung zu beobachten haben

Allgemein

Kategorie:
Grafik
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
ca. 1945 - ca. 1960
Material / Technik:
Druckpapier
Holzschnitt
Maße / Umfang:
Höhe: 15 cm
Breite: 10,5 cm

Inhalt

Beschreibung:
Postkarte mit einem Holzschnitt nach Karl Schlotter. Dargestellt ist der Marktplatz von Einbeck mit dem Alten Rathaus und der Marktkirche St. Jacobi und dem Eulenspiegelbrunnen. (StadtMuseum Einbeck)

Aufdruck:
Postkarte. Einbeck, Rathaus u. Marktkirche (St. Jakobi): (Nach einem Holzschnitt von Karl Schlotter), Rathaus aus dem Jahre 1550, St. Jakobi, gotische Hallenkirche aus dem 13. Jahrh., im 15. Jahrh. umgebaut.
Schlagwort:
Druck
Rathaus
Postkarte
Holzschnitt
Druckwesen, Schriftwesen > Karte, Musterkarte > Postkarte
Bildwerke/Bildende Kunst
Einbeck

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Sammlung Malerei
Einrichtung:
Stadtmuseum Einbeck
Aufbewahrungsort:
Stadtmuseum Einbeck
Identifikator:
SME A 17628-1

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_2504815
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Pastorale oder Zusammenstellung der oberlichen Verordnungen, welche die evangelisch-lutherischen Pastoren im Herzogthum Oldenburg bey ihrer Amtsführung zu beobachten haben
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Inhalt.
  • § 1. Einleitung.
  • § 2. Umfang und Gebrauch der Pastorale.
  • Erster Abschnitt. Wirksamkeit des Pastors für die christliche Erbauung der Gemeine.
  • § 3. Im Allgemeinen.
  • § 7. Nebenbeschäftigungen.
  • § 12. Altar-Vorlesung.
  • § 13. Gesang.
  • § 19. Unterhaltung mit Kranken ec.
  • § 21. Verhalten gegen Irrende u. Gefallene.
  • § 24. Vorbildliches Betragen.
  • § 26. In Aeußerungen über und für Einzelne.
  • § 27. Beobachtung des Anständigen.
  • § 4. Fortsetzung der Studien.
  • § 5. Beförderungsmittel.
  • § 6. Bibelstudium.
  • § 8. Vorbereitung auf jedes Amtsgeschäft.
  • § 9. Predigten.
  • § 10. Besondere Amtspredigten.
  • § 11. Stellvertretung.
  • § 14. Kirchengebet.
  • § 15. Kirchliche Catechisation.
  • § 16. Liturgische Handlungen. Belehrung über deren Bedeutung.
  • § 17. Ablesen öffentlicher Bekanntmachungen.
  • § 18. Ordnung in Ansehung der kirchlichen Versammlung.
  • § 20. Freundliche Rathgebung.
  • § 22. Benutzung geselliger Zusammenkünfte.
  • § 23. Hausvisitation.
  • § 25. Besonders bey Mißhelligkeiten mit Andern.
  • Zweyter Abschnitt. Bemühungen des Pastors um die Bildung der Jugend.
  • § 28.
  • § 29. Oeffentliche Unterweisung an Sonn- und Festtagen.
  • § 30. Confirmanden-Unterricht, und Confirmation.
  • § 31 Aufsicht über die Schulen.
  • Dritter Abschnitt. Verhalten des Pastors in besondern amtlichen Verbindungen.
  • § 33. Unter dem Consistorium.
  • § 37. Welche sich verehelichen wollen.
  • § 32.
  • § 34. In Hinsicht auf den General-Superintendenten.
  • § 35. Als Vorgesetzter des Organisten u. Küsters.
  • § 36. In Ansehung verschiedener Gemeindemitglieder.
  • § 38. Verlobungen. Verbotene - erlaubte Ehen.
  • § 39. Andre Verhältnisse und Umstände.
  • § 40. Proclamation.
  • § 41. Copulationen.
  • § 42. Geborne und Täuflinge.
  • § 43. Confirmanden.
  • § 44. Consitenten und Communicanten.
  • § 45. Scandalöse - Gefangene.
  • § 46. Kranke.
  • § 47. Arme.
  • § 48. Gestorbene.
  • Vierter Abschnitt. Verhältnisse des Pastors in Beziehung auf Verwaltung der Pfarr- und Kirchengüter.
  • § 50. Inventarium.
  • § 54. Besichtigung der Grundstücke durch die Juraten.
  • § 55. Benutzung des Pfarrlandes u. Gartens. Befriedigungen.
  • § 58. Revision der Rechnungen.
  • § 60. Kirchenschrank u. Registratur.
  • § 49. Theilnahme an der Aufsicht.
  • § 51. Reparationen.
  • § 52. Sicherung der Kirche gegen eigenmächtiges Vornehmen.
  • § 53. Begräbnisstellen.
  • § 56. Verwahrung der Documente. Ablieferung.
  • § 57. Vorschlag eines Juraten.
  • § 59. Bescheinigungen aus dem Kirchenbuch.
  • § 61. Abrechnung mit dem Nachfolger.
  • § [62]. Witwencasse.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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Zitierempfehlung

hollmann, anton georg. Pastorale Oder Zusammenstellung Der Oberlichen Verordnungen, Welche Die Evangelisch-Lutherischen Pastoren Im Herzogthum Oldenburg Bey Ihrer Amtsführung Zu Beobachten Haben. 1820.
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