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Die Mainzischen Räte (mit Namen: her Conradt von Lievensteyn, Domküster, her Philips von Sterkeyen(), beide Domherren zu Mainz; Johan von Hatsteyn (Hattstein), Amtmann zu Heiligenstadt; Caspar Lerch, Vitztumb zu Mainz; Doctor N. ; Magister Jorge, Secretarius und Kellner zu Steinheim am Main) vermitteln einen Vertrag zwischen der Stadt Duderstadt und den Herren von Minnigerode, vertreten durch Hans von Minnigerode, Amtmann zu Gieboldehausen, bezüglich der Fischereigerechtigkeit in der Aller. Die Fischerei wird zwar Schultheiß, Bürgermeister und Rat für ihren eigenen Bedarf erlaubt, nicht aber den Bürgern. Der Vertrag wird zu Heiligenstadt abgeschlossen?

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Mainzischen Räte (mit Namen: her Conradt von Lievensteyn, Domküster, her Philips von Sterkeyen(), beide Domherren zu Mainz; Johan von Hatsteyn (Hattstein), Amtmann zu Heiligenstadt; Caspar Lerch, Vitztumb zu Mainz; Doctor N. ; Magister Jorge, Secretarius und Kellner zu Steinheim am Main) vermitteln einen Vertrag zwischen der Stadt Duderstadt und den Herren von Minnigerode, vertreten durch Hans von Minnigerode, Amtmann zu Gieboldehausen, bezüglich der Fischereigerechtigkeit in der Aller. Die Fischerei wird zwar Schultheiß, Bürgermeister und Rat für ihren eigenen Bedarf erlaubt, nicht aber den Bürgern. Der Vertrag wird zu Heiligenstadt abgeschlossen?

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
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Datierung:
22. März 1532
Material / Technik:
Papier
Maße / Umfang:
3 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Ausfertigung: Receß
Schlagwort:
Urkunde
Steinheim
Mainz
Heiligenstadt
Main
Gieboldehausen

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 2 - Urkunden Neue Folge - Nr. 92

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r2092
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Die Mainzischen Räte (Mit Namen: Her Conradt von Lievensteyn, Domküster, Her Philips von Sterkeyen(), Beide Domherren Zu Mainz; Johan von Hatsteyn (Hattstein), Amtmann Zu Heiligenstadt; Caspar Lerch, Vitztumb Zu Mainz; Doctor N. ; Magister Jorge, Secretarius Und Kellner Zu Steinheim Am Main) Vermitteln Einen Vertrag Zwischen Der Stadt Duderstadt Und Den Herren von Minnigerode, Vertreten Durch Hans von Minnigerode, Amtmann Zu Gieboldehausen, Bezüglich Der Fischereigerechtigkeit in Der Aller. Die Fischerei Wird Zwar Schultheiß, Bürgermeister Und Rat Für Ihren Eigenen Bedarf Erlaubt, Nicht Aber Den Bürgern. Der Vertrag Wird Zu Heiligenstadt Abgeschlossen?
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