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Der Schäferknecht Andres Hillers zu Hattorf, der vor etlichen Jahren zusammen mit Hermann Behmen in Furbach bei den Schafen gedient hat, schreibt an den Rat zu Duderstadt über einen Zwischenfall beim Schafhüten auf der Grenzscheide von Fuhrbach und Langenhagen

Bibliografische Daten

fullscreen: Der Schäferknecht Andres Hillers zu Hattorf, der vor etlichen Jahren zusammen mit Hermann Behmen in Furbach bei den Schafen gedient hat, schreibt an den Rat zu Duderstadt über einen Zwischenfall beim Schafhüten auf der Grenzscheide von Fuhrbach und Langenhagen

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
Datierung:
1743
Erscheinungsort:
Leipzig
Produktionsstätte:
Geßner
Maße / Umfang:
158 S; Taf; 8°

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Kinderbuchsammlung der Universitätsbibliothek Braunschweig
Einrichtung:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Aufbewahrungsort:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Identifikator:
1007-8064

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-84_digibib_00000614
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00000614

Weitere Informationen

Sammlung:
Kinderbuchsammlung der Universitätsbibliothek Braunschweig

Weitere Informationen

Sammlung:
Kinderbuchsammlung der Universitätsbibliothek Braunschweig

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Zitierempfehlung

Schultheiß, Bürgermeister Und Rat Der Stadt Duderstadt Verpachten Ihr Vorwerk Zu Westerode Mit Den Dazu Gehörigen 4 Hufen Zehntfreien Landes Und Dem Wiesenwachs Cum Omnibus Appertinentiis von Cathedra Petri 1648 an Dem Bürger Lorentz Hoffman Auf 9 Jahre. Der Conductor Verpflichtet Sich, Als Pachtzins Jährlich Auf Esto Mihi 50 Rth. Hiesiger Währung Auf Der Kämmerei Zu Zahlen Und 4 Scheffel Opferkorn Zu Unterhaltung Des Kirchendieners Abzuführen. Bei Hagel, Mißwachs, Mäusejahr Und Dgl. Kann Eine Ermäßigung Des Pachtgeldes Eintreten. Der Pächter Muß Die Gewöhnlichen Frondienste Leisten, Ist Aber Frei von Allen Übrigen Steuern. Zu Besserung Des Im Kriege Vernachlässigten Bodens Ist Er Befugt, Drei Jahre Mist Aus Dem Städtischen Marstalle Auf Sein Land Zu Führen. Reparaturen Und Bauten Darf Er Nur Im Einverständnis Mit Den Bauherren Ausführen. Beide Teile Können 1/4 Jahr Vor Ablauf Der Pachtzeit Kündigen.
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