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Deutsche Rechtsalterthümer

Bibliografische Daten

thumbs: Deutsche Rechtsalterthümer

Allgemein

Kategorie:
Handschriften
Datierung:
1715
Material / Technik:
Hadernpapier
Maße / Umfang:
237 Seiten 19,50 x 30,80 cm

Inhalt

Beschreibung:
"Kurtze Beschreibung der Situation und Größe wie auch Intraden und Einkünfte der Hertzogthümer Bremen und Verden und darunter gelegenen Marsches Landschaften, Ämbtern, Börden, Berichte, Kirchspiele und Flecken item freyen Stände und Städte, nebst angehängeten Rollen, Extracten und anderen Nachrichten"
Schlagwort:
Bremen
Verden
Verzeichnis:
Bestandsaufnahme der Herzogtümer Bremen und Verden

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Niedersächsisches Landesarchiv - Handschriften und Briefe
Einrichtung:
Niedersächsisches Landesarchiv
Aufbewahrungsort:
Niedersächsisches Landesarchiv - Staatsarchiv Stade -
Identifikator:
STAST Rep. 31 Tit 1 Nr. 44

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-1811-HA_STAST_Rep_31_Tit_1_Nr_44
Anmerkung zum Original:
Dieses Archivale kann im Benutzersaal des verwahrenden Staatsarchivs eingesehen werden. Über Benutzungsbedingungen, Öffnungs- und Archivalienaushebezeiten sowie etwaige Vorbestellfristen der Staatsarchive informieren die Internetseiten des Niedersächsischen Landesarchivs.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.aidaonline.niedersachsen.de/Default.aspx?Link_ID=1989

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Rat zu Duderstadt (Hans vom Hagen, Hans Kerkener, Henrich vom Hagen, Hans Schulten, Hans Bonensack, Erasmus Stromeiger, Johannes Hesse, Lucas Morick, Henricus Pathiner, Henricus Niegeroth, Hans Hageman und Bernharth Schrader) gibt dem Valentin Sperling und seiner Frau Katharina für treue Dienste, die sie ihm getan und noch ferner zu tun vorhaben, einen Platz am Westerbornknicke, den sie frei und nach ihrer Bequemlichkeit und ihrem Nutzen lebenslänglich gebrauchen dürfen. Dagegen hat sich Valentin verpflichtet, daß er auf Verlangen des Rates - mag er nun in des Rates Dienst stehen oder nicht - nach Friesland reisen und, wie er schon zweimal getan, nach bestem Fleiß und Verstande taugliche Pferde für den Rat auf dessen Kosten kaufen will, sofern ihn nicht Leibesschwachheit hindert

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Bild

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Zitierempfehlung

Die Volksschulgesetzgebung Des Fürstenthums Birkenfeld : Enthaltend Das Gesetz Vom 1. März 1861, Betreffend Das Unterrichts- Und Erziehungswesen Im Fürstenthum Birkenfeld, Nebest Den Späteren Gesetzlichen Abänderungen Und Ergänzungen Desselben, Sowie Den Zur Ausführung Dieser Gesetzlichen Vorschriften Erlassenene Verordnungen Und Sonstigen Bestimmungen. 1892.
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