Kulturerbe Niedersachsen Logo Vollbild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Der Kinder-Advokat

Bibliografische Daten

objekt: Der Kinder-Advokat

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
21.06.1815
Material / Technik:
Papier
Maße / Umfang:
15 Seiten 24,70 x 35,60 cm

Inhalt

Beschreibung:
Staatsvertrag zwischen Preußen und Hannover über territoriale Veränderungen. Gemäß dem Protokoll des Comités der Bevollmächtigten Englands, Österreichs, Russlands, Preußens und Frankreichs vom 13. und 21. Februar 1815 und in Ausführung des Reichenbacher Vertrages vom 14. Juni 1813 wird vereinbart: Preußen tritt an Hannover ab: 1. das Fürstentum Hildesheim, 2. Stadt und Territorium Goslar, 3. das Fürstentum Ostfriesland (einschließlich des Harlinger Landes), 4. die Niedergrafschaft Lingen und den Teil des Fürstentums Münster, der zwischen der Niedergrafschaft und dem von Hannover besetzt gehaltenen Teil von Rheina-Wolbeck liegt (Artikel 1). Preußen verzichtet auf alle Rechte am Stift St. Petri in Nörten (Artikel 2). Preußen wird mit Kompensationsleistungen dahin wirken, dass 1. Kurhessen die drei Ämter Uchte, Freudenberg und Auburg (Wagenfeld), den hessischen Teil der Grafschaft Schaumburg und die Herrschaft Plesse und das Amt Neuengleichen an Hannover abtritt, 2. Hessen-Rotenburg auf seine Rechte an Plesse zugunsten Hannovers verzichtet (Artikel 3). - Hannover tritt an Preußen ab: 1. den rechtselbischen Teil des Herzogtums Lauenburg nebst den rechtselbischen lüneburgischen Gemeinden, 2. das Amt Klötze, 3. das Amt Elbingerode, 4. die Gemeinden Rüdigershagen und Gänseteich, 5. das Amt Reckenberg (Artikel 4). - Vereinbarungen über den Handel auf der Ems und den Emder Hafen (Artikel 5), über drei militärische Durchgangsstraßen (Artikel 6), Militärpersonen aus den abgetretenen Gebieten (Artikel 7), wechselseitige Auslieferung von Dokumenten betr. die abgetretenen Gebiete (Artikel 8), Übernahme der hypothekarischen Schulden (Artikel 9). Das Amt Meppen (dem Herzog von Arenberg gehörig) und der dem Herzog von Looz-Corswarem zuständige Teil von Rheina-Wolbeck, die zurzeit Hannover provisorisch besetzt hält, sollen mit Hannover vereinigt werden in den Bindungen, die die deutsche Bundesverfassung für die mediatisierten Staaten vorsehen wird. Ähnliche Vereinbarung über die an Hannover verpfändete Grafschaft Bentheim (Artikel 10). Hannover will beim Herzog von Braunschweig zugunsten des von Preußen erstrebten Gebietsaustausches, insbesondere hinsichtlich von Calvörde und Walkenried, Einfluss nehmen (Artikel 11). Dem Wunsch Preußens entsprechend wird Hannover an Oldenburg ein Gebiet von 5.000 Einwohnern abtreten (Artikel 12).
Bevollmächtigte für Preußen: Fürst von Hardenberg, Freiherr von Humboldt. Für Hannover: Graf von Münster, Graf von Hardenberg. Ratifikation: Friedrich Wilhelm III. König von Preußen.
Ausgestellt in Wien am 29.05.1815, ratifiziert am 21.06.1815 in Berlin.
Literatur: Aktenstücke der 2. Allgemeinen Ständeversammlung, 1. Diät, 1820, S. 305-312; Preußische Gesetzsammlung 1818 Anhang S. 14-21;
J. L. Klüber, Acten des Wiener Kongresses, Band 6, S. 141
Schlagwort:
Staatsvertrag
Preußen
Hannover
Verzeichnis:
Papier-Libell in rotem Samteinband, mit Metallstickerei verziert, mit Monogramm Friedrich Wilhelms. 13 Artikel in französischer Sprache - - Unterschrift und großes Siegel des Ausstellers in versilberter Messingkapsel, deren Deckel mit dem königlichen Wappen versehen ist, an schwarz-silbernen, geflochtenen Schnüren mit Troddeln

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Niedersächsisches Landesarchiv - Urkunden und Siegel
Einrichtung:
Niedersächsisches Landesarchiv
Aufbewahrungsort:
Niedersächsisches Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv Hannover -
Identifikator:
HSTAH Hann. 10 Nr. 291

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-1811-HA_HSTAH_Hann_10_Nr_291
Anmerkung zum Original:
Dieses Archivale kann im Benutzersaal des verwahrenden Staatsarchivs eingesehen werden. Über Benutzungsbedingungen, Öffnungs- und Archivalienaushebezeiten sowie etwaige Vorbestellfristen der Staatsarchive informieren die Internetseiten des Niedersächsischen Landesarchivs.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.aidaonline.niedersachsen.de/Default.aspx?Link_ID=1247

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Kinder-Advokat
  • vordere Buchdecke
  • vorderes Vorsatz
  • Titelseite
  • Wo Kinder sind, da ist ein goldenes Zeitalter.
  • Die Mütter, welche der Zukunft die ersten fünf Jahre der Kinder erziehen, gründen Länder und Städte.
  • O Mutter halte dein Kind lang warm, die Welt ist kalt und helle,... / Verwöhnung.
  • Um meine Wiege laß Seide nicht, laß deinen Arm sich schlingen,... / Bei der Mutter.
  • In deines treuen Schoßes Hut sollst Du Dein Kindlein schaukeln,... / Erste Liebe.
  • Alles Heilige ist früher als das Unheilige,... / Gerechtigkeit.
  • Wir sind Knospen, gieb uns Sonne,... / Strenge Behandlung.
  • Artigkeit.
  • Den Willen brechen.
  • Der Gehorsam.
  • Schwächlinge müssen lügen, Sie mögen es hassen, wie Sie wollen. / Aufrichtigkeit.
  • Il faudrait des difficultÉs de manière que lÉnfant eut toujours le plaisir du succès. / Lernen.
  • Ach was haben wir verbrochen, schmachtend oft in fremden Häusern... / Vergnügen.
  • Spiel und Kameradschaft.
  • Schließe nicht eine ganze religiöse Metaphysik träumend schon im Kinde,... / Frömmigkeit.
  • Ein gieb von tausend Sternen, der vertraulich blickt und schimmert,... /
  • Für Andere leben...
  • hinteres Vorsatz
  • hintere Buchdecke

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Monografie

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador PDF DFG-Viewer
TOC

Abschnitt

PDF RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Monografie

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Vorwort

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Neues Wunderhorn Für Die Jugend : Müttern Und Erzieherinnen Zum Gebrauch Für Kinder Oder Zöglinge Gewidmet. Falcke & Rößler, 1855.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.