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1.) Johannes Patyner, Propst zu Dannenberg und Kanonikus zu Braunschweig, schreibt dem Rat zu Duderstadt in Betreff des seinem Bruder Klaus gewährten Geleits 2.) Manto von Herborn, Syndikus zu Duderstadt schreibt in Sachen Geleits betr. Johannes Patyner an Johannes Haffemeer zu Braunschweig

darf es mehr sein?

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