Der Rat der Stadt Duderstadt vermeiert Schaftrift und Schäferei in und vor dem Dorfe Seulingen dem ehrbaren Rodolff Soten und seinen Erben auf neun Jahre. Der Pächter zahlt jährlich davon "Vber die alten gewonlichen pflicht, so sunsth darvhon gehet", 70 Mark Dud. Währung. Nach Ablauf dieser Zeit fällt die Schäferei an den Rat zurück
Allgemein
Kategorie:
Urkunden
Persons:
Hans Wehre
Antonius Guttermann
Rodolff Soten
Creation date:
29. September 1560
Material / Technik:
Papier
Scope:
2 Seiten
Inhalt
Information:
Zusatz: Vermerk der Kämmerer Antonius Guttermann und Hans Wehre vom 12. IX. (6. ta post Nativitatis Marie) 1567, daß nach Ablauf der Pachtzeit die Schäferei wiederum dem Herrn Bürgermeister zugeschrieben werden soll. (vgl. Urk. dd. 1574, Sept. 29)