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Johannes Kurlebech, Commissarius zu Heiligenstadt, und Contze Gutjar, Vogt zu Rusteberg, bezeugen, daß der Rat zu Duderstadt, der die Kleinodien und Urkunden des Jungfrauenklosters zu Worbis "in jungst vorschener peurischen vffrhuer" in einem Kasten verwahrt habe, diese jetzt dem Kloster zurückgeliefert habe

darf es mehr sein?

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