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Die Mainzischen Räte (mit Namen: her Conradt von Lievensteyn, Domküster, her Philips von Sterkeyen(), beide Domherren zu Mainz; Johan von Hatsteyn (Hattstein), Amtmann zu Heiligenstadt; Caspar Lerch, Vitztumb zu Mainz; Doctor N. ; Magister Jorge, Secretarius und Kellner zu Steinheim am Main) vermitteln einen Vertrag zwischen der Stadt Duderstadt und den Herren von Minnigerode, vertreten durch Hans von Minnigerode, Amtmann zu Gieboldehausen, bezüglich der Fischereigerechtigkeit in der Aller. Die Fischerei wird zwar Schultheiß, Bürgermeister und Rat für ihren eigenen Bedarf erlaubt, nicht aber den Bürgern. Der Vertrag wird zu Heiligenstadt abgeschlossen?

darf es mehr sein?

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