Zum Hauptinhalt springen

Revers der Brüder Hans, Otto und Heinrich von Hagen, Burgmannen zu Gieboldehausen, über den Kauf von Vogtei und Gericht zu Hilkerode

darf es mehr sein?

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.