Tile von Westernhagen, seine Frau Margarethe und beider Sohn Melchior, die in der Stadt Duderstadt ein Haus, Hof und Scheune gekauft haben, stellen einen Revers aus über die der Stadt gegenüber zu beachtenden Verpflichtungen, die denen der anderen Bürger gleich sind. Von Wacht und Knicken sind sie frei; ihre Güter dürfen nach ihrem Tode nicht nach auswärts vererbt werden. Bei Streitigkeiten mit dem Rate soll der Amtmann auf dem Rusteberg entscheiden, bei solchen mit den Bürgern der Rat
Allgemein
Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
Clément, David
Erscheinungsort:
Göttingen
Produktionsstätte:
Schmid
Weitere Informationen
Objekttyp:
Text
Sammlung:
Landesbibliothek Oldenburg - Die Bibliothek des Georg Friedrich Brandes - Sammelkultur im Geist der Aufklärung
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