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Rechteinhaber: Niedersächsisches Landesarchiv
Staatsvertrag zwischen Preußen und Hannover 1815
Allgemein
- Kategorie:
- Urkunden
- UrheberIn/BeteiligteR:
- Friedrich Wilhelm III. König von Preußen
Fürst von Hardenberg, Karl August
von Humbold, Wilhelm
zu Münster, Graf Ernst Friedrich Herbert
Graf von Hardenberg
- Datierung:
- 21.06.1815
- Material / Technik:
- Papier
- Maße / Umfang:
- 15 Seiten 24,70 x 35,60 cm
Inhalt
- Beschreibung:
- Staatsvertrag zwischen Preußen und Hannover über territoriale Veränderungen. Gemäß dem Protokoll des Comités der Bevollmächtigten Englands, Österreichs, Russlands, Preußens und Frankreichs vom 13. und 21. Februar 1815 und in Ausführung des Reichenbacher Vertrages vom 14. Juni 1813 wird vereinbart: Preußen tritt an Hannover ab: 1. das Fürstentum Hildesheim, 2. Stadt und Territorium Goslar, 3. das Fürstentum Ostfriesland (einschließlich des Harlinger Landes), 4. die Niedergrafschaft Lingen und den Teil des Fürstentums Münster, der zwischen der Niedergrafschaft und dem von Hannover besetzt gehaltenen Teil von Rheina-Wolbeck liegt (Artikel 1). Preußen verzichtet auf alle Rechte am Stift St. Petri in Nörten (Artikel 2). Preußen wird mit Kompensationsleistungen dahin wirken, dass 1. Kurhessen die drei Ämter Uchte, Freudenberg und Auburg (Wagenfeld), den hessischen Teil der Grafschaft Schaumburg und die Herrschaft Plesse und das Amt Neuengleichen an Hannover abtritt, 2. Hessen-Rotenburg auf seine Rechte an Plesse zugunsten Hannovers verzichtet (Artikel 3). - Hannover tritt an Preußen ab: 1. den rechtselbischen Teil des Herzogtums Lauenburg nebst den rechtselbischen lüneburgischen Gemeinden, 2. das Amt Klötze, 3. das Amt Elbingerode, 4. die Gemeinden Rüdigershagen und Gänseteich, 5. das Amt Reckenberg (Artikel 4). - Vereinbarungen über den Handel auf der Ems und den Emder Hafen (Artikel 5), über drei militärische Durchgangsstraßen (Artikel 6), Militärpersonen aus den abgetretenen Gebieten (Artikel 7), wechselseitige Auslieferung von Dokumenten betr. die abgetretenen Gebiete (Artikel 8), Übernahme der hypothekarischen Schulden (Artikel 9). Das Amt Meppen (dem Herzog von Arenberg gehörig) und der dem Herzog von Looz-Corswarem zuständige Teil von Rheina-Wolbeck, die zurzeit Hannover provisorisch besetzt hält, sollen mit Hannover vereinigt werden in den Bindungen, die die deutsche Bundesverfassung für die mediatisierten Staaten vorsehen wird. Ähnliche Vereinbarung über die an Hannover verpfändete Grafschaft Bentheim (Artikel 10). Hannover will beim Herzog von Braunschweig zugunsten des von Preußen erstrebten Gebietsaustausches, insbesondere hinsichtlich von Calvörde und Walkenried, Einfluss nehmen (Artikel 11). Dem Wunsch Preußens entsprechend wird Hannover an Oldenburg ein Gebiet von 5.000 Einwohnern abtreten (Artikel 12).
Bevollmächtigte für Preußen: Fürst von Hardenberg, Freiherr von Humboldt. Für Hannover: Graf von Münster, Graf von Hardenberg. Ratifikation: Friedrich Wilhelm III. König von Preußen.
Ausgestellt in Wien am 29.05.1815, ratifiziert am 21.06.1815 in Berlin.
Literatur: Aktenstücke der 2. Allgemeinen Ständeversammlung, 1. Diät, 1820, S. 305-312; Preußische Gesetzsammlung 1818 Anhang S. 14-21;
J. L. Klüber, Acten des Wiener Kongresses, Band 6, S. 141
- Schlagwort:
- Staatsvertrag
Preußen
Hannover
- Verzeichnis:
- Papier-Libell in rotem Samteinband, mit Metallstickerei verziert, mit Monogramm Friedrich Wilhelms. 13 Artikel in französischer Sprache - - Unterschrift und großes Siegel des Ausstellers in versilberter Messingkapsel, deren Deckel mit dem königlichen Wappen versehen ist, an schwarz-silbernen, geflochtenen Schnüren mit Troddeln
Weitere Informationen
Administrative Daten
- Link zur Seite:
- https://ku-ni.de/isil_DE-1811-HA_HSTAH_Hann_10_Nr_291
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