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Bekanntmachung

Bibliografische Daten

fullscreen: Bekanntmachung

Allgemein

Kategorie:
Plakate
Datierung:
1980
Material / Technik:
Papier
Offsetdruck
Maße / Umfang:
Höhe: 59,86 cm
Breite: 41,78 cm

Inhalt

Beschreibung:
Die „Bekanntmachung“ war eine Reaktion auf eine behördliche Veröffentlichung, in der die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) in den Besitz des Gräflich Bernstorffschen Areals eingewiesen worden war. Vor der Besetzung von 1004 befand sich eine entsprechende Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung. Das Plakat wurde in Hamburg gedruckt und war zunächst mit „Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg“ unterzeichnet. Aus rechtlichen Gründen wurde dann aber die Unterschrift in „Für das Volk die Basis“ geändert. Da es nun keinen Adressaten mehr gab, konnten während der 33 Tage der Besetzung von 1004 die Betreiber keine amtlichen Zustellungen bewirken. So konnte auch die Räumungsverfügung mangels ordnungsgemäßer Zustellung nicht vollstreckt werden.
Die spätere Räumung des Dorfes 1004 erfolgte dann auf Grundlage des SOG (Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung).

Schlagworte:
Gorleben, Atomkraft, Nukleares Entsorgungszentrum NEZ, Bohrung, Hüttendorf, 1004, Aktion, Bekanntmachung, Landkreis, Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen (DWK), Behörde, Verwaltung.. (Gorleben Archiv / Birgit Huneke)

"Amtliches" Schreiben mit dem Wappen des Landkreises Lüchow-Dannenberg
Text:
Bekanntmachung
Vorzeitige Besitzeinweisung
Untergrundamt 3131 Gorleben-Solleben, Postfach 1004
Beschluß
In dem Grundabtretungsverfahren der Freien Republik Wendland (FRW)
vertreten durch seine Bürger
gegen
die Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen (DWK), vertreten durch den Vorsitzenden Dr. Scheulander wird folgendes beschlossen:
1.Die Bürger der FRW sind berechtigt
1.1.das Grundstück in der Gemarkung Trebel, Flur13, Flurstück 89/7 eingetragen im Grundbuch Trebel Band Blatt 157, - zum Zwecke der Verhinderung einer weiteren Tiefbohrung, die dort niedergebarcht zu werden droht, als Aufenthaltsort zu nutzen.
1.2.dort die zu obigen Zwecker erforderlichen Bauten zu errichten.
1.die umliegenden Grundstücke als Zuwegung zu nutzen.
2.die Bürger der FRW sind verpflichtet,
2.1.den Platz so zu gestalten, daß er sich harmonisch in die landschaft einfügt
2.2. die wendische Kultstätte aus den Jahren 1004 zu achten und zu schützen und instandzuhalten.
3.Die FRW wird vorzeitig in den Besitz der oben aufgeführten Grundstücke eingewiesen. Der Beschluß tritt am 3. Mai 1980 in Kraft.
Begründung
I Die Bürger der Freien Republik Wendland sind dafür zuständig, Gefahren und Unheil von ihrem Land abzuwenden. Da von den Tiefbohrungen eine Vielzahl von Gefahren ausgehen, liegt ihre Verhinderung im überwiegenden öffentlichen Interesse (Gemeinwohls) - Durch die bergmännische Erschließung besteht die Gefahr, daß der Salzstock Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle genutzt wird, obwohl er dafür nach international geltenden Kriterien nicht geeignet ist. Da andere Salzstöcke nicht untersucht werden, besteht der begründete Verdacht, daß der gläubigen Bevölkerung mit den Tiefbohrungen nur eine Prüfung des Salzstockes vorgespielt wird. Dies bestätigen auch die nicht eingehaltenen Versprechungen von Politikern, deren Kriterienkatalog bis heute nicht existiert und deren Versprechung, es herrsche weder Zeit noch Erfolgsdruck, durch die Errichtung von 1002 Lügen gestraft wurden.
II Angesichts der Planung eines Zwischenlagers bei Gorleben wird bei errichtung eines Endlagers die Wahrscheinlichkeit immer zwingender, daß auch die Wiederaufbereitungsanlage dort gebaut wird. Die verheerenden Wirkungen einer WAA dürfte hinreichend bekannt sein. Zudem wird der einzige Hinderungsgrund für den Bau der WAA - die politische Nichtdurchsetzbarkeit - hinfällig, wenn das Endlager durchgesetzt werden kann.
III
Die Errichtunge eines End-und Zwischenlagers verstärken den Ausbau der Atomenergie. Damit steigt sowohl die direkte Gefährdung durch Atomkraftwerke, als auch die Gefährdung durch ständig neu produzierten Atommüll.
Auf lange Sicht können nur erneuerbare Energien (Sonne, Wind, Biomasse) und intelligenter Umgang mit Energie die Zukunft sichern. Die notwendige Umstellung darauf wird durch den weiteren Ausbau der Atomenergie jedoch behindert u. verzögert.
Der Grundabtretung stehen keine überwiegenden Gründe des öffentlichen Interesse entgegen, da die DWK als Eigentümerin des Grundstückes, das als Wald ausgewiesen ist, dieses nicht forstwirtschaftlich nutzt. Überdies ist die DWK auf unlautere Weise zu diesem Grundstück gekommen. Durch die von der FRW vorgesehene Tätigkeit tritt keine Nutzungsänderung ein, vielmehr wird der angestrebte Naturzustand wieder hergestellt und der Wert sogar noch gesteigert. Die notwendige Verhinderung der Tiefbohrung ist ohne die Nutzung des Grundstückes nicht möglich. Die Maßnahmen zur Durchkreuzung der radioaktiven Zukunftspläne, dulden keinerlei Aufschub.
Wat mutt, dat mutt!
Freie Republik Wendland
Das Volk - im Auftrage: Die Basis
Untergrundamt 3131 Gorleben-soll leben, Postfach 1004
(Freie Republik Wendland Das Volk, im Auftrage: Die Basis)

Verwendungszweck:
Protest gegen die Atomanlagen in Gorleben
Schlagwort:
Protest
Kernenergie
Widerstand
Plakate

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Plakate - Sammlung. Protestkultur gegen die Atomanlagen in Gorleben
Einrichtung:
Gorleben Archiv e.V.
Aufbewahrungsort:
Gorleben Archiv e.V.
Identifikator:
10-PLA-1.1-0016

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_948121
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/content/lizenzen/rv-fz

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