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Commissions-Entwurf eines Gewerbegesetzes für das Herzogthum Oldenburg

Bibliografische Daten

fullscreen: Commissions-Entwurf eines Gewerbegesetzes für das Herzogthum Oldenburg

Allgemein

Kategorie:
Kunsthandwerk
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
2. Hälfte 19. Jahrhundert (Literatur)
Entstehungsort:
Deutschland
Solingen
Material / Technik:
Knochen (tierisch)
Eisen
Kupferlegierung
geschnitten
geschmiedet
Metallguss
Maße / Umfang:
Länge: 18,9 cm
Breite: 1,8 cm

Inhalt

Beschreibung:
Der kantige, glatte Beingriff hat ein gerades Ende mit Stift und eine Zwinge in Kupferlegierung. Der Klingenansatz ist scheibenförmig verstärkt. Die Klinge mit kleiner Aussparung besitzt eine leicht eingezogene Schar und eine abgerundete Spitze.
Auf der Klinge ist eine Marke ("J.A. HENCKELS", Zwillingsmarke, "SOLINGEN") zu erkennen. (Städtisches Museum Braunschweig)

Stempel:
"J. A. Henckels // [Zwillingsmarke] Solingen" (Marke, auf der Klinge)

Veröffentlicht in:
„Formsammlung Walter und Thomas Dexel, Braunschweig : Metallgerät“. Olms, Hildesheim [u.a.], 2005. (S. 256, Nr. 555.)
Schlagwort:
Besteck > Messer
Gebrauchsgegenstand
Eßbesteck

Weitere Informationen

Objekttyp:
3D-Objekt
Sammlung:
Formsammlung
Einrichtung:
Städtisches Museum Braunschweig
Aufbewahrungsort:
Städtisches Museum Braunschweig
Identifikator:
1000-0126-01

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_395279
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Commissions-Entwurf eines Gewerbegesetzes für das Herzogthum Oldenburg
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Entwurf eines Gewerbegesetzes für das Herzogthum Oldenburg.
  • I. Allgemeine Bestimmungen.
  • II. Stehende Gewerbe.
  • III. Gewerbe im Umherziehen.
  • IV. Marktverkehr.
  • V. Gewerbsrecognitionen, Erbpachten.
  • VI. Strafbestimmungen.
  • VII. Uebergangsbestiimmungen.
  • Beweggründe zu dem Entwurf eines Gewerbegesetzes für das Herzogthum Oldenburg.
  • A. Einleitung und allgemeine Begründung.
  • B. Specielle Erläuterungen und Bemerkungen.
  • A. Herzogthum Oldenburg, Regierung, betreffend die Regelung des Gewerbewesens.
  • Auszug aus den gutachtlichen Berichten der Aemter, der Stadtmagistrate und des Gewerbe- und Handels-Vereins etc. über die Regelung des Gewerbewesens.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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Zitierempfehlung

Commissions-Entwurf Eines Gewerbegesetzes Für Das Herzogthum Oldenburg. 1860.
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