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Der Rat von Braunschweig schreibt an den Rat zu Duderstadt: die gestrengen Henning Wolters der Ältere und Henning Wolters der jüngere verwenden sich für ihren Knecht Herman Moller, der mit einem Weibe verheiratet sein soll, deren Güter herauszugeben der Rat von Duderstadt sich weigert. Herman Moller sei aber zu gerichtlicher Verhandlung darüber bereit

Bibliografische Daten

objekt: Der Rat von Braunschweig schreibt an den Rat zu Duderstadt: die gestrengen Henning Wolters der Ältere und Henning Wolters der jüngere verwenden sich für ihren Knecht Herman Moller, der mit einem Weibe verheiratet sein soll, deren Güter herauszugeben der Rat von Duderstadt sich weigert. Herman Moller sei aber zu gerichtlicher Verhandlung darüber bereit

Allgemein

Kategorie:
Alltagskultur
Datierung:
1850 (geschätzt)
Material / Technik:
Zinn
Metallguss
Maße / Umfang:
Höhe: 7,7 cm
Durchmesser: 5 cm

Inhalt

Beschreibung:
Hohlmaß, Zinn gegossen.
Zylindrisches Gefäß mit Randprofilen an den Enden und einer Betonung des oberen Drittels; Bandhenkel mit Dorn; auf der Vorderseite eingeprägt "1/8L" Eichmarke: 8 D.R. 11, zweimal unter dem Boden und zweimal am oberen Rand.
Ohne Marke. (Stadtmuseum Einbeck)

Verwendungszweck:
Aufnahme von Flüssigkeiten
Schlagwort:
Messgerät, Anzeigegerät, Datenschreiber > Hohlmaß
Zinngießer

Weitere Informationen

Objekttyp:
3D-Objekt
Sammlung:
Sammlung Einbecker Zinn
Einrichtung:
Stadtmuseum Einbeck
Aufbewahrungsort:
Stadtmuseum Einbeck
Identifikator:
SME A 7455

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_31557
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

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wolters, henning. Der Rat von Braunschweig Schreibt an Den Rat Zu Duderstadt: Die Gestrengen Henning Wolters Der Ältere Und Henning Wolters Der Jüngere Verwenden Sich Für Ihren Knecht Herman Moller, Der Mit Einem Weibe Verheiratet Sein Soll, Deren Güter Herauszugeben Der Rat von Duderstadt Sich Weigert. Herman Moller Sei Aber Zu Gerichtlicher Verhandlung Darüber Bereit.
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