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Handelskammergesetz, Geschäftsordnung und Wahlordnung : [Gesetz für das Herzogtum Oldenburg vom 19. Februar 1900, betreffend die Errichtung einer Handelskammer ; Geschäftsordnung ... vom 1. Dezember 1904, genehmigt ... vom 14. Januar 1905 ; Wahlordnung vom 29. Oktober 1903]

Bibliografische Daten

fullscreen: Handelskammergesetz, Geschäftsordnung und Wahlordnung : [Gesetz für das Herzogtum Oldenburg vom 19. Februar 1900, betreffend die Errichtung einer Handelskammer ; Geschäftsordnung ... vom 1. Dezember 1904, genehmigt ... vom 14. Januar 1905 ; Wahlordnung vom 29. Oktober 1903]

Allgemein

Kategorie:
Alltagskultur
Datierung:
ca. 1910
Material / Technik:
Textilien
Metall
Nähen
Perlenstickerei
Maße / Umfang:
Länge: 50 cm
Breite: 2,2 cm

Inhalt

Beschreibung:
Serviettenhalter in Form eines perlenbestickten Bandes mit zwei Clips.
(blaue, rote, schwarze, weiße und goldene Perlen). Untergrund der Stickerei grobes Gewebe (Stramin o.ä.), gefüttert mit blauer Seide, (Stadtmuseum Einbeck)
Schlagwort:
Besteck > Besteckzubehör > Serviettenhalter
Gebrauchsgegenstand

Weitere Informationen

Objekttyp:
3D-Objekt
Sammlung:
Sammlung Alltagskultur
Einrichtung:
Stadtmuseum Einbeck
Aufbewahrungsort:
Stadtmuseum Einbeck
Identifikator:
SME A 8142

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_28609
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Handelskammergesetz, Geschäftsordnung und Wahlordnung : [Gesetz für das Herzogtum Oldenburg vom 19. Februar 1900, betreffend die Errichtung einer Handelskammer ; Geschäftsordnung ... vom 1. Dezember 1904, genehmigt ... vom 14. Januar 1905 ; Wahlordnung vom 29. Oktober 1903]
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Gesetz für das Herzogtum Oldenburg vom 19. Februar 1900, betreffend die Errichtung einer Handelskammer.
  • Staatliche Aufsicht.
  • Errichtung, Bestimmung und Geschäftskreis der Handelskammer.
  • Wahlverfahren.
  • Dauer des Amtes und Wechsel der Mitglieder.
  • Kostenaufwand.
  • Geschäftsführung.
  • Rechtshilfe.
  • Übergangs- und Schlußbestimmungen.
  • Geschäftsordnung nach den Beschlüssen der Vollversammlung vom 1. Dezember 1904, genehmigt laut Verfügung des Großherzoglichen Staatsministeriums vom 14. Januar 1905.
  • I. Der Vorsitzende.
  • Einleitendes.
  • II. Der Syndikus.
  • III. Von den Ausschüssen.
  • IV. Die Vollversammlung.
  • V. Kanzlei.
  • VI. Die Vermögensverwaltung.
  • Übergangsbestimmungen.
  • Wahlordnung vom 29. Oktober 1903.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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Zitierempfehlung

Handelskammergesetz, Geschäftsordnung Und Wahlordnung : [Gesetz Für Das Herzogtum Oldenburg Vom 19. Februar 1900, Betreffend Die Errichtung Einer Handelskammer ; Geschäftsordnung ... Vom 1. Dezember 1904, Genehmigt ... Vom 14. Januar 1905 ; Wahlordnung Vom 29. Oktober 1903]. 1906.
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