Kulturerbe Niedersachsen Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Statut der für das Herzogthum Oldenburg errichteten Versicherungsanstalt Oldenburg : nebst dem Gesetz vom 22. Juni 1889, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, den zur Ausführung des Gesetzes erlassenen Ministerialbekanntmachungen vom 8. April und 30. Oktober 1890 und der Anleitung des Reichs-Versicherungsamts vom 31. Oktober 1890, betreffend den Kreis der nach dem Gesetz versicherten Personen

Bibliografische Daten

fullscreen: Statut der für das Herzogthum Oldenburg errichteten Versicherungsanstalt Oldenburg : nebst dem Gesetz vom 22. Juni 1889, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, den zur Ausführung des Gesetzes erlassenen Ministerialbekanntmachungen vom 8. April und 30. Oktober 1890 und der Anleitung des Reichs-Versicherungsamts vom 31. Oktober 1890, betreffend den Kreis der nach dem Gesetz versicherten Personen

Allgemein

Kategorie:
Architektur
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1979 (geschätzt)
Material / Technik:
Transparentpapier
Bleistift
Maße / Umfang:
Höhe: 463 mm
Breite: 900 mm

Inhalt

Beschreibung:
Der Lageplan zeigt das Landarbeiterhaus Hinderks mit Umgebung. Das Haus wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Stapelmoorerheide (Weener, Landkreis Leer) erbaut. Seit 1979 steht es im Museumsdorf Cloppenburg. Die Zeichnung entstand im Auftrag des Museumsdorfs Cloppenburg.

Sie haben weitere Informationen zum hier gezeigten Bildmaterial oder haben einen Fehler entdeckt? Wir sind dankbar für Ihre Hinweise. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website: https://museumsdorf.de/. (Björn Bertrams, Museumsdorf Cloppenburg)

Gebrauchsort:
Cloppenburg; Museumsdorf Cloppenburg (Museum)

Maßstab: 1 zu 75

Beschrieben in:
H. Kaiser, „Ein ostfriesisches Landarbeiterhaus im Museumsdorf Cloppenburg, Niedersächsisches Freilichtmuseum Familie Hinderks, Stapelmoorerheide No. 107 - Rheiderland, Ldkr. Leer ; Demontage 1978/1979 - Wiederaufbau 1979/1980“. Museumsdorf, Cloppenburg, 1980.

Literatur in Zusammenhang:
H. Ottenjann und H. Kaiser, „Museumsführer Mit Anhang zur Vor- und Nachbereitung des Museumsbesuches sowie mit einem Farbbild-Report“. Cloppenburg, 1998. (S. 35-36.)

Literatur in Zusammenhang:
B. Herrmann, H. Kaiser, H. Ottenjann, und U. Meiners, „Museumsführer“. Museumsdorf Cloppenburg, Cloppenburg, 2017. (S. 58-59.)
Schlagwort:
Bauzeichnung
Landarbeiter
Lageplan
Moorsiedlung
Grundriss
Gulfhaus
Baukultur
Grafik, Fotografie > Zeichnung > Bleistiftzeichnung
Bauzeichnungen/Baupläne
Stapelmoorerheide
Stapelmoorerheide (Weener, Leer, Niedersachsen)

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Bauzeichnungsarchiv des Museumsdorfs Cloppenburg
Bildgedächtnis Weser-Ems
Einrichtung:
Museumsdorf Cloppenburg - Niedersächsisches Freilichtmuseum
Aufbewahrungsort:
Museumsdorf Cloppenburg
Identifikator:
Z.Nr. 269.15

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_2734715
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Statut der für das Herzogthum Oldenburg errichteten Versicherungsanstalt Oldenburg : nebst dem Gesetz vom 22. Juni 1889, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, den zur Ausführung des Gesetzes erlassenen Ministerialbekanntmachungen vom 8. April und 30. Oktober 1890 und der Anleitung des Reichs-Versicherungsamts vom 31. Oktober 1890, betreffend den Kreis der nach dem Gesetz versicherten Personen
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Statut der Versicherungsanstalt Oldenburg.
  • Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889.
  • I. Umfang und Gegenstand der Versicherung.
  • II. Organisation.
  • III. Schiedsgerichte.
  • IV. Verfahren.
  • V. Aufsicht.
  • VI. Schluß-, Straf- und Uebergangsbestimmungen.
  • Bekanntmachung des Staatsministeriums für das Herzogthum Oldenburg vom 8. April 1890, betreffend die Ausführung der §§. 18, 138, 156 bis 161 des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889.
  • Anleitung, betreffend den Kreis der nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz versicherten Personen. Vom 31. Oktober 1890.
  • Bekanntmachung.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Monografie

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador PDF DFG-Viewer
TOC

Abschnitt

PDF RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Monografie

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Abschnitt

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Statut Der Für Das Herzogthum Oldenburg Errichteten Versicherungsanstalt Oldenburg : Nebst Dem Gesetz Vom 22. Juni 1889, Betr. Die Invaliditäts- Und Altersversicherung, Den Zur Ausführung Des Gesetzes Erlassenen Ministerialbekanntmachungen Vom 8. April Und 30. Oktober 1890 Und Der Anleitung Des Reichs-Versicherungsamts Vom 31. Oktober 1890, Betreffend Den Kreis Der Nach Dem Gesetz Versicherten Personen. 1891.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.