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Statut der für das Herzogthum Oldenburg errichteten Versicherungsanstalt Oldenburg : nebst dem Gesetz vom 22. Juni 1889, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, den zur Ausführung des Gesetzes erlassenen Ministerialbekanntmachungen vom 8. April und 30. Oktober 1890 und der Anleitung des Reichs-Versicherungsamts vom 31. Oktober 1890, betreffend den Kreis der nach dem Gesetz versicherten Personen

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