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Statut der für das Herzogthum Oldenburg errichteten Versicherungsanstalt Oldenburg : nebst dem Gesetz vom 22. Juni 1889, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, den zur Ausführung des Gesetzes erlassenen Ministerialbekanntmachungen vom 8. April und 30. Oktober 1890 und der Anleitung des Reichs-Versicherungsamts vom 31. Oktober 1890, betreffend den Kreis der nach dem Gesetz versicherten Personen

Bibliografische Daten

fullscreen: Statut der für das Herzogthum Oldenburg errichteten Versicherungsanstalt Oldenburg : nebst dem Gesetz vom 22. Juni 1889, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, den zur Ausführung des Gesetzes erlassenen Ministerialbekanntmachungen vom 8. April und 30. Oktober 1890 und der Anleitung des Reichs-Versicherungsamts vom 31. Oktober 1890, betreffend den Kreis der nach dem Gesetz versicherten Personen

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Erscheinungsort:
Oldenburg
Maße / Umfang:
73 Seiten

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Oldenburger Land
Einrichtung:
Landesbibliothek Oldenburg
Aufbewahrungsort:
Landesbibliothek Oldenburg

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-45_urn_nbn_de_gbv_45_1-7460
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:45:1-7460

Weitere Informationen

Sammlung:
Oldenburger Land

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Statut der für das Herzogthum Oldenburg errichteten Versicherungsanstalt Oldenburg : nebst dem Gesetz vom 22. Juni 1889, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, den zur Ausführung des Gesetzes erlassenen Ministerialbekanntmachungen vom 8. April und 30. Oktober 1890 und der Anleitung des Reichs-Versicherungsamts vom 31. Oktober 1890, betreffend den Kreis der nach dem Gesetz versicherten Personen
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Statut der Versicherungsanstalt Oldenburg.
  • Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889.
  • I. Umfang und Gegenstand der Versicherung.
  • II. Organisation.
  • III. Schiedsgerichte.
  • IV. Verfahren.
  • V. Aufsicht.
  • VI. Schluß-, Straf- und Uebergangsbestimmungen.
  • Bekanntmachung des Staatsministeriums für das Herzogthum Oldenburg vom 8. April 1890, betreffend die Ausführung der §§. 18, 138, 156 bis 161 des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889.
  • Anleitung, betreffend den Kreis der nach dem Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz versicherten Personen. Vom 31. Oktober 1890.
  • Bekanntmachung.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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Zitierempfehlung

Statut Der Für Das Herzogthum Oldenburg Errichteten Versicherungsanstalt Oldenburg : Nebst Dem Gesetz Vom 22. Juni 1889, Betr. Die Invaliditäts- Und Altersversicherung, Den Zur Ausführung Des Gesetzes Erlassenen Ministerialbekanntmachungen Vom 8. April Und 30. Oktober 1890 Und Der Anleitung Des Reichs-Versicherungsamts Vom 31. Oktober 1890, Betreffend Den Kreis Der Nach Dem Gesetz Versicherten Personen. 1891.
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