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Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.

Bibliografische Daten

fullscreen: Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.

Allgemein

Kategorie:
Fotografie
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
um 1894 (Fotografie nicht datiert; möglicherweise in Zusammenhang mit der "Heidefahrt im großen Stile" vom 24. September 1894, zu der Freudenthal u. a. auch Hermann Allmers eingeladen hatte)
Material / Technik:
Fotopapier
Schwarzweißfotografie
Maße / Umfang:
Höhe: 104 mm
Breite: 136 mm

Inhalt

Beschreibung:
Fotografie des Dichters August Freudenthal von einem unbekannten Fotografen (möglicherweise Hans Müller-Brauel), Fotografie nicht datiert - möglicherweise in Zusammenhang mit der "Heidefahrt im großen Stile" vom 24. September 1894, zu der Freudenthal u. a. auch Hermann Allmers eingeladen hatte, entstanden (T. Mahler 04/2025)

Aufschrift:
"Der Heidedichter Aug. Freudenthal m Familie u. Freunden (rechts: Instrumentenmacher Haugk - Bremen l. Aug. Fr. Tochter mit ihrem Mann Runge" verso o. mittig (Zit. nach Müller-Brauel in Blei auf der Fotografie (verso))

Literatur in Zusammenhang:
L. Del Testa, H. Müller-Brauel, und J. J. Roosing, „Fotografien Hans Müller-Brauel ; zum 50. Todestag Hans Müller-Brauels“. Stadt Zeven, Zeven, 1990. (Vgl. S. 37f.)

Literatur in Zusammenhang:
H. Allmers, H. G. Steimer, und A. Behne, „Briefwechsel mit Freunden in der Ferne 1880-1901“, Briefwechsel, Bd. 3, Teilband 2. Edition Temmen, Bremen, 2019. (Vgl. S. 667)
Schlagwort:
Grafik, Fotografie > Fotografie > Fotoabzug

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Sammlung und Nachlass Hermann Allmers
Einrichtung:
Hermann-Allmers-Gesellschaft e. V.
Aufbewahrungsort:
Archiv des Landkreises Cuxhaven
Identifikator:
6.3.210

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_2663065
Anmerkung zum Original:
Sammlung und Nachlass Hermann Allmers sind Eigentum der Hermann-Allmers-Gesellschaft e. V. und werden in zwei Teilen an zwei Standorten verwahrt: Die (museale) Sammlung, bestehend aus Mobiliar und Hausgerät, Tafelgemälden, kleineren und größeren Antiken, Gipsabgüssen, kunsthandwerklichen Objekten aus Keramik und Glas und einer kleinen Bibliothek, befindet sich im Allmers-Haus in Rechtenfleth. Der literarische, grafische und fotografische "Nachlass Hermann Allmers" hingegen ist im Archiv des Landkreises Cuxhaven in Otterndorf deponiert.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.
  • Vorderdeckel mit Siegel
  • Vorsatz
  • [Vakatseite]
  • Staatsgrundgesetz
  • [Stempel:] Bibliotheca Regia Hannoverana
  • Patent, die Publication des Grundgesetzes des Königreichs betreffend.
  • Grundgesetz des Königreichs
  • Erstes Capitel. Allgemeine Bestimmungen
  • Zweites Capitel. Vom Könige, von der Thronfolge und der Regentschaft.
  • Drittes Capitel. Von den Rechten und Pflichten der Unterthanen im allgemeinen.
  • Viertes Capitel. Von den Gemeinden und Körperschaften.
  • Fünftes Capitel. Von den Verhältnissen der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche zum Staate, von den Unterrichtsanstalten, so wie von den zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Fonds.
  • Sechtes Capitel. Von den Landständen.
  • Siebentes Capitel. Von den Finanzen.
  • Achtes Capitel. Von den oberen Landesbehörden und der Staatsdienerschaft.
  • Schluss
  • [Vakatseiten]
  • [Stempel:] Bibliotheca Regia Hannoverana
  • Hinterer Vorsatz
  • Rückendeckel
  • Buchrücken
  • Siegel

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wilhelm <großbritannien, könig. Staatsgrundgesetz. Grundgesetz Für Das Königreich Hannover Nebst Dem Königlichen Patente, Die Publikation Desselben Betr.
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