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Der Rat von Braunschweig schreibt an den Rat zu Duderstadt: die gestrengen Henning Wolters der Ältere und Henning Wolters der jüngere verwenden sich für ihren Knecht Herman Moller, der mit einem Weibe verheiratet sein soll, deren Güter herauszugeben der Rat von Duderstadt sich weigert. Herman Moller sei aber zu gerichtlicher Verhandlung darüber bereit

Bibliografische Daten

fullscreen: Der Rat von Braunschweig schreibt an den Rat zu Duderstadt: die gestrengen Henning Wolters der Ältere und Henning Wolters der jüngere verwenden sich für ihren Knecht Herman Moller, der mit einem Weibe verheiratet sein soll, deren Güter herauszugeben der Rat von Duderstadt sich weigert. Herman Moller sei aber zu gerichtlicher Verhandlung darüber bereit

Allgemein

Kategorie:
Fotografie
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
ca. September 1887 (Fotografie und Druck der Kabinettkarte nach dem Wandgemälde (handschriftliche Datierung verso 07.09.1887))
Entstehungsort:
Goslar
Material / Technik:
Fotopapier
Malerei
Fotografie
Maße / Umfang:
Höhe: 123 mm (Fotografie)
Breite: 100 mm (Fotografie)
Höhe: 170 mm (Kabinettkarte)
Breite: 120 mm (Kabinettkarte)

Inhalt

Beschreibung:
Fotografie im Kabinettformat nach dem monumentalen Wandgemälde von Herman Wislicenus in der Kaiserpfalz in Goslar, aufgenommen und herausgegeben von O. Sonnemann in Goslar (T. Mahler 08/2024)

Aufschrift:
"W." u. mittig "Septb. 7 87" verso u. re. (Datierung in schwarzer Tinte auf der Kabinettkarte)

Aufdruck:
"Aus dem Kaisersaale zu Goslar." o. mittig "Photogr. u. Verl. v. O. Sonnemann, Goslar." u. li. "Die Wiedererstehung des Deutschen Reiches./ Nach dem Gemälde des Prof. Wislicenus." u. mittig "Nachbildung verboten." u. re. (Druck auf der Kabinettkarte)
Schlagwort:
Grafik, Fotografie > Fotografie

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Sammlung und Nachlass Hermann Allmers
Einrichtung:
Hermann-Allmers-Gesellschaft e. V.
Aufbewahrungsort:
Archiv des Landkreises Cuxhaven
Identifikator:
6.7.117

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_2520907
Anmerkung zum Original:
Sammlung und Nachlass Hermann Allmers sind Eigentum der Hermann-Allmers-Gesellschaft e. V. und werden in zwei Teilen an zwei Standorten verwahrt: Die (museale) Sammlung, bestehend aus Mobiliar und Hausgerät, Tafelgemälden, kleineren und größeren Antiken, Gipsabgüssen, kunsthandwerklichen Objekten aus Keramik und Glas und einer kleinen Bibliothek, befindet sich im Allmers-Haus in Rechtenfleth. Der literarische, grafische und fotografische "Nachlass Hermann Allmers" hingegen ist im Archiv des Landkreises Cuxhaven in Otterndorf deponiert.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de

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wolters, henning. Der Rat von Braunschweig Schreibt an Den Rat Zu Duderstadt: Die Gestrengen Henning Wolters Der Ältere Und Henning Wolters Der Jüngere Verwenden Sich Für Ihren Knecht Herman Moller, Der Mit Einem Weibe Verheiratet Sein Soll, Deren Güter Herauszugeben Der Rat von Duderstadt Sich Weigert. Herman Moller Sei Aber Zu Gerichtlicher Verhandlung Darüber Bereit.
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