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Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen

Allgemein

Kategorie:
Grafik
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
16. August 1859
Material / Technik:
Papier
Aquarell
Wasserfarbe
Bleistift
Maße / Umfang:
Höhe: 133 mm
Breite: 210 mm

Inhalt

Beschreibung:
Zeichnung auf der 21. Seite im Skizzenheft IV im NHA (6.2.332/333), entstanden während des Aufenthalts auf Capri mit Ernst Haeckel vom 8. bis 29. August (T. Mahler 06/2024)

Aufschrift:
"21" Seitenzahl o. re. "Die St An[durchgestrichen] Michele Kapelle auf Capri." u. mittig "16 Aug" u. re. (Bez. von Allmers' Hand mit Korrektur in Blei)
Schlagwort:
Grafik, Fotografie > Zeichnung > Wasserfarbenmalerei > Aquarell
Capri

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Sammlung und Nachlass Hermann Allmers
Einrichtung:
Hermann-Allmers-Gesellschaft e. V.
Aufbewahrungsort:
Archiv des Landkreises Cuxhaven
Identifikator:
6.2.332s

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_2516203
Anmerkung zum Original:
Sammlung und Nachlass Hermann Allmers sind Eigentum der Hermann-Allmers-Gesellschaft e. V. und werden in zwei Teilen an zwei Standorten verwahrt: Die (museale) Sammlung, bestehend aus Mobiliar und Hausgerät, Tafelgemälden, kleineren und größeren Antiken, Gipsabgüssen, kunsthandwerklichen Objekten aus Keramik und Glas und einer kleinen Bibliothek, befindet sich im Allmers-Haus in Rechtenfleth. Der literarische, grafische und fotografische "Nachlass Hermann Allmers" hingegen ist im Archiv des Landkreises Cuxhaven in Otterndorf deponiert.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Vorbemerkung.
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Gesetz, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, vom 1. März 1861.
  • [Einleitung]
  • I. Von der oberen Schulbehörde.
  • II. Von den unteren Schulbehörden.
  • III. Von einzelnen Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten.
  • IV. Von den Lehrern.
  • V. Von den Volksschulen.
  • VI. Von der Einrichtung der Volksschulen insbesondere.
  • VII. Uebergangs-Bestimmungen.
  • Beilage I. Lehrplan.
  • Beilage II. Verwaltung der Localschulfonds.
  • Beilage III. Schulhaus-Bauten.
  • Beilage IV. Classification der Schulstellen.
  • Beilage V. Schulversäumnisse.
  • Beilage VI. Handarbeitslehrerinnen.
  • Beilage VII. Ansteckende Krankheiten.
  • Beilage VIII. Züchtigungsrecht des Lehrers.
  • Beilage IX. Schulchroniken.
  • Beilage X. Schulpflicht fremdländischer Kinder.
  • Beilage XI. Auseinandersetzung beim Dienstwechsel.
  • Alphabetisches Sachregister.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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Die Volksschulgesetzgebung Des Fürstenthums Birkenfeld : Enthaltend Das Gesetz Vom 1. März 1861, Betreffend Das Unterrichts- Und Erziehungswesen Im Fürstenthum Birkenfeld, Nebest Den Späteren Gesetzlichen Abänderungen Und Ergänzungen Desselben, Sowie Den Zur Ausführung Dieser Gesetzlichen Vorschriften Erlassenene Verordnungen Und Sonstigen Bestimmungen. 1892.
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