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Dietrich von Gieboldehausen, Burgmann zu Gieboldehausen, bekennt, daß Anne Rypman und Petir Gyseler, Vormünder der Kirche St. Johannis zu Hilkerode, vor dem Rate in seiner Gegenwart die Ansprüche ihrer Kirche auf 1/2 Malter Hafer Erbenzinses aus einer von ihm zu Lehen gehenden Wiese nachgewiesen haben, und er selbst daher auf dasselbe Verzicht leiste

Bibliografische Daten

objekt: Dietrich von Gieboldehausen, Burgmann zu Gieboldehausen, bekennt, daß Anne Rypman und Petir Gyseler, Vormünder der Kirche St. Johannis zu Hilkerode, vor dem Rate in seiner Gegenwart die Ansprüche ihrer Kirche auf 1/2 Malter Hafer Erbenzinses aus einer von ihm zu Lehen gehenden Wiese nachgewiesen haben, und er selbst daher auf dasselbe Verzicht leiste

Allgemein

Kategorie:
Karten
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
im Anschluß an die Kreisreform 1884
Maße / Umfang:
Höhe: 51 cm
Breite: 45 cm

Inhalt

Beschreibung:
Maßstäbe (in cm): 1:50.000 – 5.000 Meter = 5 Kilometer = 10 – 6.000 Schritt = 9,6
Ausrichtung: Norden
Rückseite: leer

Anmerkungen:
Die Karte ist ungeteilt auf Leinen aufgezogen und dreimal gefaltet. Sie beruht auf der preußischen Kreisreform von 1884. Der Kreis Achim ist Teil des Regierungsbezirks Stade der preußischen Provinz Hannover. - Vgl. Karten Hannover 26 b bis Hannover 26 f.

Veröffentlicht in:
bei Th. Schäfer, Hannover etwa 1888
Schlagwort:
Kreisreform
Landkarte

Weitere Informationen

Objekttyp:
Karte
Sammlung:
Sammlung Körber-Einbeck
Einrichtung:
Institut für Historische Landesforschung der Universität Göttingen
Aufbewahrungsort:
Institut für Historische Landesforschung der Universität Göttingen
Identifikator:
Hannover 26 a

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_21903
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Dietrich von Gieboldehausen, Burgmann Zu Gieboldehausen, Bekennt, Daß Anne Rypman Und Petir Gyseler, Vormünder Der Kirche St. Johannis Zu Hilkerode, Vor Dem Rate in Seiner Gegenwart Die Ansprüche Ihrer Kirche Auf 1/2 Malter Hafer Erbenzinses Aus Einer von Ihm Zu Lehen Gehenden Wiese Nachgewiesen Haben, Und Er Selbst Daher Auf Dasselbe Verzicht Leiste.
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