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Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.

Bibliographic data

fullscreen: Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.

Allgemein

Kategorie:
Grafik
Creation date:
26.01.1883
Material / Technik:
Papier
Zeichnung

Inhalt

Information:
Zeichnung - koloriert
Herstellungsort - Königshütte, (Bad) Lauterberg
Zeichner - Wilh. Fischer

Auftraggeber und Standort - keine Angaben
→ vermutlich Modellzeichnung

Anmerkung zum Objekt:
Die Mühlspindel eines Mahlganges hat einerseits den Ober- oder Läuferstein zu stützen, damit er von dem unteren (Boden-) stein in gewissem Abstande bleibt, anderseits ihre eigne Drehbewegung auf den Läuferstein zu übertragen. Zur Vermittlung beider Aufgaben dient die Haue.
In ihrer einfachsten Form setzt sie sich mit ihrem haubenförmigen Mittelteil auf das verjüngte obere Ende des Mühleisens, wobei Federn und Nuten) die relative Drehung hindern. Von diesem Mittelteile laufen zwei oder drei Arme (Flügel), das Steinauge überbrückend, in das Steinmaterial, wo ihre Enden eingelassen und durch Vergießen befestigt werden. Von dieser »festen Haue« unterscheidet sich die »Balancierhaue« dadurch, daß sie den rechten Winkel, den die Mahlfläche mit dem Mühleisen bilden soll, nicht durch eine starre Verbindung sichert, sondern den Läuferstein frei gegen das Mühleisen balancieren läßt, so daß nur die Lage des Steinschwerpunktes und die Homogenität des Steines für die Lage der Mahlfläche zur Horizontalen maßgebend ist. Die auf das Mühleisen zu setzende Haube trägt zwei Zapfen, die in der Abbildung nach vorn und hinten gerichtet sind. Auf diesen ruht pendelnd eine Brücke, die an jedem Ende wieder einen Zapfen trägt, deren Längsachse rechtwinklig zu der der ersten Zapfen liegt. Diese Endzapfen tragen nun den Stein, und zwar mit Hilfe der eisernen Sattelstücke, die in den Stein eingelassen und durch Vergießen befestigt werden. Die Höhlung dieser Stücke ist nach oben hin zylindrisch begrenzt, so daß ein Pendeln des ganzen Steines stattfinden kann. Der über der Haue sichtbare Teller dient als Streuteller für die Zuführung des in das Steinauge eingeführten Mahlguts zur horizontalen Mahlbahn.
Quelle:
Haue - Zeno.org
www.zeno.org › Lueger-1904 › Haue

(Förderkreis Königshütte Bad Lauterberg e.V.)

Maßstab: 1 zu 1
Keyword:
Müllereitechnologie
Grafik, Fotografie > Zeichnung
Handwerk

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Collection:
Maschinenelemente, Zubehör und Werkzeuge
Einrichtung:
Industriedenkmal Königshütte Bad Lauterberg im Harz
Aufbewahrungsort:
Industriedenkmal Königshütte Bad Lauterberg im Harz
Shelfmark:
A_2_52

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_164595
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de

Contents

Table of contents

  • Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.
  • Vorderdeckel mit Siegel
  • Vorsatz
  • [Vakatseite]
  • Staatsgrundgesetz
  • [Stempel:] Bibliotheca Regia Hannoverana
  • Patent, die Publication des Grundgesetzes des Königreichs betreffend.
  • Grundgesetz des Königreichs
  • Erstes Capitel. Allgemeine Bestimmungen
  • Zweites Capitel. Vom Könige, von der Thronfolge und der Regentschaft.
  • Drittes Capitel. Von den Rechten und Pflichten der Unterthanen im allgemeinen.
  • Viertes Capitel. Von den Gemeinden und Körperschaften.
  • Fünftes Capitel. Von den Verhältnissen der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche zum Staate, von den Unterrichtsanstalten, so wie von den zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Fonds.
  • Sechtes Capitel. Von den Landständen.
  • Siebentes Capitel. Von den Finanzen.
  • Achtes Capitel. Von den oberen Landesbehörden und der Staatsdienerschaft.
  • Schluss
  • [Vakatseiten]
  • [Stempel:] Bibliotheca Regia Hannoverana
  • Hinterer Vorsatz
  • Rückendeckel
  • Buchrücken
  • Siegel

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wilhelm <großbritannien, könig. Staatsgrundgesetz. Grundgesetz Für Das Königreich Hannover Nebst Dem Königlichen Patente, Die Publikation Desselben Betr.
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