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Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen

Bibliografische Daten

objekt: Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen

Allgemein

Kategorie:
Alltagskultur
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
ca. 1910 - ca. 1920
Material / Technik:
Holz
gezapft
Maße / Umfang:
Länge: 52 cm
Breite: 40 cm
Höhe: 27,7 cm

Inhalt

Beschreibung:
Holzkiste für Fahrradzubehör, Transportkiste für Bahnfracht .
Mit Firmenprägung/-aufdruck, z.T. schwer zu lesen.
Die Seitenbretter sind gezapft und der Boden besteht aus drei aufgenagelten Brettern. Zur Verstärkung sind Holzleisten um die Kiste mit Nägeln befestigt. Der Deckel fehlt (Stadtmuseum Einbeck)

Aufdruck:
1.) Der Kenner kauft Deutschland-Fahrräder Preiswerteste Qualitätsmaschine AUGUST STUKENBROK 2.) AUGUST STUKENBROK EINBECK vorteilhafte Bezugsquelle Nähmaschinen usw. (schwer zu lesen)

Gebrauchsort:
Einbeck
Schlagwort:
Fahrrad
Kiste
Behältnis, Hülle > Behältnis > Kiste
Gebrauchsgegenstand

Weitere Informationen

Objekttyp:
3D-Objekt
Sammlung:
Sammlung Verpackungen
Sammlung Fahrradgeschichte
Einrichtung:
Stadtmuseum Einbeck
Aufbewahrungsort:
Stadtmuseum Einbeck
Identifikator:
SME A 14538

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/record_kuniweb_1294365
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Vorbemerkung.
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Gesetz, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, vom 1. März 1861.
  • [Einleitung]
  • I. Von der oberen Schulbehörde.
  • II. Von den unteren Schulbehörden.
  • III. Von einzelnen Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten.
  • IV. Von den Lehrern.
  • V. Von den Volksschulen.
  • VI. Von der Einrichtung der Volksschulen insbesondere.
  • VII. Uebergangs-Bestimmungen.
  • Beilage I. Lehrplan.
  • Beilage II. Verwaltung der Localschulfonds.
  • Beilage III. Schulhaus-Bauten.
  • Beilage IV. Classification der Schulstellen.
  • Beilage V. Schulversäumnisse.
  • Beilage VI. Handarbeitslehrerinnen.
  • Beilage VII. Ansteckende Krankheiten.
  • Beilage VIII. Züchtigungsrecht des Lehrers.
  • Beilage IX. Schulchroniken.
  • Beilage X. Schulpflicht fremdländischer Kinder.
  • Beilage XI. Auseinandersetzung beim Dienstwechsel.
  • Alphabetisches Sachregister.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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