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Ödland und Landeskultur : agrarpolitische Betrachtungen von der Geest des Herzogtums

Bibliografische Daten

objekt: Ödland und Landeskultur : agrarpolitische Betrachtungen von der Geest des Herzogtums

Allgemein

Kategorie:
Fotografie
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
zwischen 1847 und 1885
Erscheinungsort:
Göttingen
Material / Technik:
Foto
Maße / Umfang:
145 x 105 mm

Inhalt

Beschreibung:
Stumpfe, M.: Fotograf
Hans Hübner war als ordentlicher Professor für Chemie an der Philosophischen Fakultät (Universität Göttingen) von 1874 - 1885 tätig. Seit 1870 wirkte er dort bereits als außerordentlicher Professor. (Ebel, Wilhelm: Catalogus Professorum Gottingensium ; 1962; S.110; S.125)

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Göttinger Universitätsgeschichte - Portraits
Einrichtung:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Aufbewahrungsort:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-7_huebner_m1_4
Anmerkung zum Original:
Dieses Exponat befindet sich nicht im öffentlich zugänglichen Bereich und kann daher nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ödland und Landeskultur : agrarpolitische Betrachtungen von der Geest des Herzogtums
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Inhalt.
  • I. Einleitung.
  • II. Woher stammen unsere Ödländereien?
  • 1. Geographisches.
  • 2. Geschichtliches.
  • Der Landeskulturfonds.
  • III. Die Heideböden.
  • 1. Natürliche und andere Hinderungsgründe ihrer Kultur.
  • 2. Staatliche Maßnahmen, ihre Kultur zu fördern.
  • IV. Die Moore.
  • [Einleitung]
  • 1. Ihre Arten.
  • 2. Die Moorkultur-Methoden.
  • 3. Staatliche Maßnahmen zu ihrer Nutzbarmachung und Aufschließung.
  • 4. Die Kolonisation.
  • 5. Die Privatmoore.
  • V. Schluß.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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