Kulturerbe Niedersachsen Logo Vollbild
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Contes des fées illustrés

Bibliografische Daten

fullscreen: Contes des fées illustrés

Allgemein

Kategorie:
Grafik
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1678 - 1708
Material / Technik:
Feder in Braun, grau laviert, über Graphit, Teilungslinien mit Feder in Braun, in brauner Federeinfassung auf Papier
Maße / Umfang:
282 x 110 mm

Inhalt

Beschreibung:
Recto und verso Werkstattspuren. | Das Herzog Anton Ulrich Museum Braunschweig besitzt den zeichnerischen Nachlass des Malers, Graphikers und Bühnenbildners Johann Oswald Harms. Anton Friedrich Harms, der 1737 Hofmaler und Verwalter der Salzdahlumer Galerie wurde, stellte die Zeichnungen seines Vaters in neun Klebebänden zusammen. Drei dieser Bände wurden um 1930 aufgelöst. Ein großer Teil der Zeichnungen befindet sich noch heute in den Sammelbänden. | Grundl.: Manfred Boetzkes, in: the New Grove Dictionary of Opera (Hrsg.: Stanley Sadie), 4 Bde., London 1998, Bd. 2, p. 648, Art.: Harms, Johann Oswald; Werkverzeichnis der Entwürfe für Bühnenausstattung und Festarchitektur: Horst Richter: Johann Oswald Harms. Ein deutscher Theaterdekorateur des Barock, Emsdetten 1963 (Die Schaubühne. Quellen und Forschungen zur Theatergeschichte; 58), DE 291. Lit.: Christian von Heusinger, in: Ausst. Kat. 1990, 300 Jahre Theater in Braunschweig 1690-1990, Braunschweig 1990, S. 437ff.; ders.: Die Handzeichnungssammlung, 2 Bde., Braunschweig 1992 und 1997 (Sammlungskataloge des Herzog Anton Ulrich-Museums Braunschweig; 2 und 3).
Schlagwort:
Entwurf
Bühnenbild
Theater
Wald
Landschaft
Baum
Baumstamm
Pflanze
Natur

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Herzog Anton Ulrich-Museum Braunschweig - Kupferstichkabinett
Einrichtung:
Herzog Anton Ulrich-Museum Braunschweig
Aufbewahrungsort:
Herzog Anton Ulrich-Museum Braunschweig
Identifikator:
Z 4016

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-MUS-026819_7681
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Staatsgrundgesetz. Grundgesetz für das Königreich Hannover nebst dem königlichen Patente, die Publikation desselben betr.
  • Vorderdeckel mit Siegel
  • Vorsatz
  • [Vakatseite]
  • Staatsgrundgesetz
  • [Stempel:] Bibliotheca Regia Hannoverana
  • Patent, die Publication des Grundgesetzes des Königreichs betreffend.
  • Grundgesetz des Königreichs
  • Erstes Capitel. Allgemeine Bestimmungen
  • Zweites Capitel. Vom Könige, von der Thronfolge und der Regentschaft.
  • Drittes Capitel. Von den Rechten und Pflichten der Unterthanen im allgemeinen.
  • Viertes Capitel. Von den Gemeinden und Körperschaften.
  • Fünftes Capitel. Von den Verhältnissen der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche zum Staate, von den Unterrichtsanstalten, so wie von den zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Fonds.
  • Sechtes Capitel. Von den Landständen.
  • Siebentes Capitel. Von den Finanzen.
  • Achtes Capitel. Von den oberen Landesbehörden und der Staatsdienerschaft.
  • Schluss
  • [Vakatseiten]
  • [Stempel:] Bibliotheca Regia Hannoverana
  • Hinterer Vorsatz
  • Rückendeckel
  • Buchrücken
  • Siegel

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Handschrift

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Kapitel

PDF RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Handschrift

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Kapitel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

wilhelm <großbritannien, könig. Staatsgrundgesetz. Grundgesetz Für Das Königreich Hannover Nebst Dem Königlichen Patente, Die Publikation Desselben Betr.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der erste Buchstabe des Wortes "Baum"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.