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Oldenburger Thronanwärter

Bibliografische Daten

objekt: Oldenburger Thronanwärter

Allgemein

Kategorie:
Grafik
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1630
Material / Technik:
Kreide in Schwarz, grau laviert, in brauner Federeinfassung über schwarzer Kreideeinfassung auf grauem Papier
Maße / Umfang:
308 x 250 mm

Inhalt

Beschreibung:
Bezeichnet unten links mit Feder in Braun: AB; darunter eine mit grauer Deckfarbe gelöschte Verzeichnung; unten rechts mit Graphit: Brouwer; verso oben Mitte mit Bleistift: X; Mitte mit Graphit: A. Brouwer | Zugeschrieben: Adriaen Brouwer (Signatur recto und verso) | Kopie nach David Teniers II (A. Satich; Ed. Flechsig) | Verso: Strichprobe, Kreide in Braun
Schlagwort:
Bauer
Gelage
Zecher
Wirtshaus
Alkohol
Krug
Mann

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Herzog Anton Ulrich-Museum Braunschweig - Kupferstichkabinett
Einrichtung:
Herzog Anton Ulrich-Museum Braunschweig
Aufbewahrungsort:
Herzog Anton Ulrich-Museum Braunschweig
Identifikator:
Z 2249

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-MUS-026819_1726
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Oldenburger Thronanwärter
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erster Teil. Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein.
  • § 1. Das Thronfolgegesetz vom 19. Oktober 1904.
  • § 2. Die Rechtsbeständigkeit der Augustenburger Ansprüche.
  • § 3. Die zukünftige Thronfolgeordnung in Oldenburg.
  • Zweiter Teil. Graf Alexander von Welsburg.
  • § 4. Der Kernpunkt der Streitfrage.
  • § 5. Die Zuständigkeit der Hausgesetzgebung nach oldenburgischem Verfassungsrecht.
  • § 6. Die Entstehungsgeschichte von revidiertem Staatsgrundgesetz Art. 29.
  • § 7. Vergleich mit anderen Verfassungsurkunden.
  • § 8. Die Ebenbürtigkeit als Haus- und Staatsangelegenheit.
  • § 9. Die Ebenbürtigkeit als Gegenstand der Haus- und Staatsgesetzgebung.
  • § 10. Die Ebenbürtigkeit als Gegenstand der Hausgesetzgebung in Oldenburg insbesondere.
  • § 11. Die Einzelbestimmungen über landesfürstliche Heiratserlaubnis und Ebenbürtigkeit in Oldenburg.
  • § 12. Die Verfassungsmässigkeit des Oldenburger Hausgesetzes.
  • Dritter Teil. Schlussbetrachtung.
  • § 13. Gesamtergebnis.
  • § 14. Besonderes und Allgemeines.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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Zitierempfehlung

rehm, hermann. Oldenburger Thronanwärter. 1905.
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