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Interessante Bemerkungen über Göttingen als Stadt und Universität betrachtet : Für Jünglinge, die dort studiren wollen, aber auch für andere zur Belehrung

Bibliografische Daten

fullscreen: Interessante Bemerkungen über Göttingen als Stadt und Universität betrachtet : Für Jünglinge, die dort studiren wollen, aber auch für andere zur Belehrung

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1550
Erscheinungsort:
Francoforti
Produktionsstätte:
Braubach, Peter
Material / Technik:
336 Bl., 1 Ill. (Druckerm.); 8°

Inhalt

Beschreibung:
Hellbrauner lederner Rollenstempelband, ursprünglich mit 2 Kupferschließen; Hs. auf dem Schnitt: Brentius in Ep[isto]lam ad Galatas 169; Vermutlich aus dem Hardenberg-Bestand

Bibliogr. Nachweis: VD 16, B 7610

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Sammlung Albert Ritzaeus Hardenberg der Johannes a Lasco Bibliothek Emden
Einrichtung:
Johannes a Lasco Bibliothek Emden
Aufbewahrungsort:
Johannes a Lasco Bibliothek Emden
Identifikator:
Theol. 8° 0111 H

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Em2_opal_johaa-lab_alberi_328079782
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://hardenberg.jalb.de/display_dokument.php?elementId=16524

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Interessante Bemerkungen über Göttingen als Stadt und Universität betrachtet : Für Jünglinge, die dort studiren wollen, aber auch für andere zur Belehrung
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorrede
  • 1. Kapitel. Einleitung
  • 2. Kapitel. Ueber Göttingen selbst, und über die umliegende Gegend ...
  • 3. Kapitel. Einiges über die bürgerliche Verfassung der Stadt
  • 4. Kapitel. Von den Lehrern der Universität, und ihren Vorlesungen
  • 5. Kapitel. Von den vornehmsten gelehrten Anstalten der Universität
  • 6. Kapitel. Über die ungefähren Kosten des akademischen Kursus
  • 7. Kapitel. Von ... Regeln über das Betragen der Studirenden ...
  • Einband

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Zitierempfehlung

post, albert hermann von. Kaiserliches Dekret Vom 9ten December 1811 : Die Aufhebung Des Lehnswesens in Den Departements Der Elbmündungen, Der Wesermündungen Und Der Ober-Ems, Die Abkäuflichkeit Der Hofdienste, Gefälle Und Anderer Leistungen, so Wie Die Meyer- Und Ähnliche Güter Daselbst Betreffend. 1812.
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