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Otto Högemann erinnert den Rat zu Duderstadt daran, daß bei der Belehnung mit adeligen Lehngütern (sie rühren von denen von Minnigerode her) den dortigen Edelpagen 2 Thaler gebühren. Diese Zahlung sei in 2 Fällen unterlassen. Es seien also noch 4 Thaler zu zahlen, adressiert an Johann Morick

Bibliografische Daten

fullscreen: Otto Högemann erinnert den Rat zu Duderstadt daran, daß bei der Belehnung mit adeligen Lehngütern (sie rühren von denen von Minnigerode her) den dortigen Edelpagen 2 Thaler gebühren. Diese Zahlung sei in 2 Fällen unterlassen. Es seien also noch 4 Thaler zu zahlen, adressiert an Johann Morick

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
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Datierung:
4. April 1685
Material / Technik:
Papier
Maße / Umfang:
2 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Siegel: Lacksiegel

Ausfertigung: Original
Schlagwort:
Urkunde

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 5 - Briefe - Nr. 207

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r5207
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Otto Högemann Erinnert Den Rat Zu Duderstadt Daran, Daß Bei Der Belehnung Mit Adeligen Lehngütern (Sie Rühren von Denen von Minnigerode Her) Den Dortigen Edelpagen 2 Thaler Gebühren. Diese Zahlung Sei in 2 Fällen Unterlassen. Es Seien Also Noch 4 Thaler Zu Zahlen, Adressiert an Johann Morick.
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