Otto Högemann erinnert den Rat zu Duderstadt daran, daß bei der Belehnung mit adeligen Lehngütern (sie rühren von denen von Minnigerode her) den dortigen Edelpagen 2 Thaler gebühren. Diese Zahlung sei in 2 Fällen unterlassen. Es seien also noch 4 Thaler zu zahlen, adressiert an Johann Morick