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Otto Högemann erinnert den Rat zu Duderstadt daran, daß bei der Belehnung mit adeligen Lehngütern (sie rühren von denen von Minnigerode her) den dortigen Edelpagen 2 Thaler gebühren. Diese Zahlung sei in 2 Fällen unterlassen. Es seien also noch 4 Thaler zu zahlen, adressiert an Johann Morick

darf es mehr sein?

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