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Das Stift Quedlinburg schreibt klagend an den Rat zu Duderstadt, derselbe habe die Dörfer Fuhrbach und Langenhagen, welche dem Kloster Teistungenburg seitens des Stiftes vor vielen Jahren einverleibt seien, gewaltsam an sich genommen. Er möge dieselben dem Kloster zurückgeben, widrigenfalls das Stift die Hilfe seines Schutzherrn und Erbvogts, des Herzogs Georg von Sachsen, anrufen werde. Auch hätten die Wehren zu Duderstadt dem Kloster Teistungenburg die Zehnten in und außerhalb Fuhrbach und Langenhagen entzogen. welche dem genannten Kloster vom Stift Quedlinburg zu geeignet seien. Der Rat möge sorgen, daß diese Zehnten und die Nutzungen dem Kloster wieder zugewand werden

Bibliografische Daten

fullscreen: Das Stift Quedlinburg schreibt klagend an den Rat zu Duderstadt, derselbe habe die Dörfer Fuhrbach und Langenhagen, welche dem Kloster Teistungenburg seitens des Stiftes vor vielen Jahren einverleibt seien, gewaltsam an sich genommen. Er möge dieselben dem Kloster zurückgeben, widrigenfalls das Stift die Hilfe seines Schutzherrn und Erbvogts, des Herzogs Georg von Sachsen, anrufen werde. Auch hätten die Wehren zu Duderstadt dem Kloster Teistungenburg die Zehnten in und außerhalb Fuhrbach und Langenhagen entzogen. welche dem genannten Kloster vom Stift Quedlinburg zu geeignet seien. Der Rat möge sorgen, daß diese Zehnten und die Nutzungen dem Kloster wieder zugewand werden

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
30. Oktober 1537
Material / Technik:
Papier
Maße / Umfang:
3 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Siegel: Siegel außen

Ausfertigung: Originalbrief
Schlagwort:
Urkunde
Quedlinburg
Fuhrbach
Teistungenburg
Langenhagen

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 5 - Briefe - Nr. 73

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r5073
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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georg (sachsen, herzog). Das Stift Quedlinburg Schreibt Klagend an Den Rat Zu Duderstadt, Derselbe Habe Die Dörfer Fuhrbach Und Langenhagen, Welche Dem Kloster Teistungenburg Seitens Des Stiftes Vor Vielen Jahren Einverleibt Seien, Gewaltsam an Sich Genommen. Er Möge Dieselben Dem Kloster Zurückgeben, Widrigenfalls Das Stift Die Hilfe Seines Schutzherrn Und Erbvogts, Des Herzogs Georg von Sachsen, Anrufen Werde. Auch Hätten Die Wehren Zu Duderstadt Dem Kloster Teistungenburg Die Zehnten in Und Außerhalb Fuhrbach Und Langenhagen Entzogen. Welche Dem Genannten Kloster Vom Stift Quedlinburg Zu Geeignet Seien. Der Rat Möge Sorgen, Daß Diese Zehnten Und Die Nutzungen Dem Kloster Wieder Zugewand Werden.
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