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Der Rat zu Duderstadt bekennt, daß er den Weinkeller, den er wegen der durch die Kriegszeiten hervorgerufenen Schuldenlast der Stadt nicht mehr vorteilhaft verwalten kann, samt Gerechtigkeit dem gestrengen und vesten Herrn Friederich Westphal, Kurf. Mainz. Rat, Oberamtmann und Landrichter des Eichsfeldes und Kurf. Kämmerer zu Cölln, auf 10 Jahre gegen eine jährliche Zahlung von 300 Rthr. in specie vermeiert hat. Der Pächter verpflichtet sich, den Ratskeller mit guten Weinen zu versehen; den Bürgern und Einwohnern ist das Auszapfen von Wein und Branntwein streng untersagt. Der Vertrag, von dem zwei gleichlautende, von beiden Teilen untersiegelte Originale angefertigt werden, sieht vor, daß der Rat nach Ablauf der Pachtzeit wieder über den Weinkleller verfügen kann

Bibliografische Daten

fullscreen: Der Rat zu Duderstadt bekennt, daß er den Weinkeller, den er wegen der durch die Kriegszeiten hervorgerufenen Schuldenlast der Stadt nicht mehr vorteilhaft verwalten kann, samt Gerechtigkeit dem gestrengen und vesten Herrn Friederich Westphal, Kurf. Mainz. Rat, Oberamtmann und Landrichter des Eichsfeldes und Kurf. Kämmerer zu Cölln, auf 10 Jahre gegen eine jährliche Zahlung von 300 Rthr. in specie vermeiert hat. Der Pächter verpflichtet sich, den Ratskeller mit guten Weinen zu versehen; den Bürgern und Einwohnern ist das Auszapfen von Wein und Branntwein streng untersagt. Der Vertrag, von dem zwei gleichlautende, von beiden Teilen untersiegelte Originale angefertigt werden, sieht vor, daß der Rat nach Ablauf der Pachtzeit wieder über den Weinkleller verfügen kann

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
22. März 1630
Maße / Umfang:
4 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Ausfertigung: Konzept

Zusatz:
In dorso: Contract darinnen der Weinkeller dem Herrn Oberamptman vermeyert wirt
Schlagwort:
Urkunde
Köln
Eichsfeld
Mainz

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 2 - Urkunden Neue Folge - Nr. 321

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r2321
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Der Rat Zu Duderstadt Bekennt, Daß Er Den Weinkeller, Den Er Wegen Der Durch Die Kriegszeiten Hervorgerufenen Schuldenlast Der Stadt Nicht Mehr Vorteilhaft Verwalten Kann, Samt Gerechtigkeit Dem Gestrengen Und Vesten Herrn Friederich Westphal, Kurf. Mainz. Rat, Oberamtmann Und Landrichter Des Eichsfeldes Und Kurf. Kämmerer Zu Cölln, Auf 10 Jahre Gegen Eine Jährliche Zahlung von 300 Rthr. In Specie Vermeiert Hat. Der Pächter Verpflichtet Sich, Den Ratskeller Mit Guten Weinen Zu Versehen; Den Bürgern Und Einwohnern Ist Das Auszapfen von Wein Und Branntwein Streng Untersagt. Der Vertrag, von Dem Zwei Gleichlautende, von Beiden Teilen Untersiegelte Originale Angefertigt Werden, Sieht Vor, Daß Der Rat Nach Ablauf Der Pachtzeit Wieder Über Den Weinkleller Verfügen Kann.
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