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Schreiben, betreffend eine Citation vor das Kurfürstliche Landgericht in einer Streitsache zwischen Duderstadt und der Dorfschaft Obernfeld. Die Stadt ist vertreten durch den Stadtschreiber Hans von Schnehen, Obernfeld durch den Syndikus Valentinus Seidell(). Als Zeugen werden genannt: Hans von Minnigeroda, sowie Arndt und Ernst von Westernhagen?

Bibliografische Daten

fullscreen: Schreiben, betreffend eine Citation vor das Kurfürstliche Landgericht in einer Streitsache zwischen Duderstadt und der Dorfschaft Obernfeld. Die Stadt ist vertreten durch den Stadtschreiber Hans von Schnehen, Obernfeld durch den Syndikus Valentinus Seidell(). Als Zeugen werden genannt: Hans von Minnigeroda, sowie Arndt und Ernst von Westernhagen?

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
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Datierung:
25. August 1545
Maße / Umfang:
4 Seiten

Inhalt

Schlagwort:
Urkunde
Obernfeld

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 2 - Urkunden Neue Folge - Nr. 123

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r2123
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

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Schreiben, Betreffend Eine Citation Vor Das Kurfürstliche Landgericht in Einer Streitsache Zwischen Duderstadt Und Der Dorfschaft Obernfeld. Die Stadt Ist Vertreten Durch Den Stadtschreiber Hans von Schnehen, Obernfeld Durch Den Syndikus Valentinus Seidell(). Als Zeugen Werden Genannt: Hans von Minnigeroda, Sowie Arndt Und Ernst von Westernhagen?
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