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Schreiben, betreffend eine Citation vor das Kurfürstliche Landgericht in einer Streitsache zwischen Duderstadt und der Dorfschaft Obernfeld. Die Stadt ist vertreten durch den Stadtschreiber Hans von Schnehen, Obernfeld durch den Syndikus Valentinus Seidell(). Als Zeugen werden genannt: Hans von Minnigeroda, sowie Arndt und Ernst von Westernhagen?

darf es mehr sein?

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