Kulturerbe Niedersachsen Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Der Rat der Stadt Frankfurt bezeugt, daß Hans Gieselers, auch genannt Hans von Münden, des verstorbenen Gieseler von Münden, Bürgers zu Göttingen, Sohn, an seine Geschwister Simon von Münden, Bürger zu Göttingen, Gieseler und Gese eine ihm von der Stadt Duderstadt zu zahlende Leibrente von 40 rheinischen Gulden für 200 Gulden verkauft habe

Bibliografische Daten

fullscreen: Der Rat der Stadt Frankfurt bezeugt, daß Hans Gieselers, auch genannt Hans von Münden, des verstorbenen Gieseler von Münden, Bürgers zu Göttingen, Sohn, an seine Geschwister Simon von Münden, Bürger zu Göttingen, Gieseler und Gese eine ihm von der Stadt Duderstadt zu zahlende Leibrente von 40 rheinischen Gulden für 200 Gulden verkauft habe

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1. September 1434
Maße / Umfang:
7 Seiten

Inhalt

Beschreibung:
Ausfertigung: Original, Abschrift

Siegel: 2 anhängend
Schlagwort:
Urkunde
Frankfurt
Göttingen

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Urkunden des Stadtarchivs Duderstadt
Einrichtung:
Stadtarchiv Duderstadt
Aufbewahrungsort:
Stadtarchiv Duderstadt
Identifikator:
Rep 1 - Urkunden 1 - Nr. 193

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-Dud1_opal_stadardu_urku_r1193
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

archival_object

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador PDF DFG-Viewer
TOC

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

archival_object

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Der Rat Der Stadt Frankfurt Bezeugt, Daß Hans Gieselers, Auch Genannt Hans von Münden, Des Verstorbenen Gieseler von Münden, Bürgers Zu Göttingen, Sohn, an Seine Geschwister Simon von Münden, Bürger Zu Göttingen, Gieseler Und Gese Eine Ihm von Der Stadt Duderstadt Zu Zahlende Leibrente von 40 Rheinischen Gulden Für 200 Gulden Verkauft Habe.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der fünfte Monat des Jahres?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.