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A child's garden of verses

Bibliografische Daten

fullscreen: A child's garden of verses

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1898
Erscheinungsort:
London [u.a.]
Produktionsstätte:
Lane
Maße / Umfang:
XIV, 136, 12 S.; zahlr. Ill.

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Kinderbuchsammlung der Universitätsbibliothek Braunschweig
Einrichtung:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Aufbewahrungsort:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Identifikator:
1007-8420

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-84_digibib_00022969
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00022969

Weitere Informationen

Sammlung:
Kinderbuchsammlung der Universitätsbibliothek Braunschweig

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Der Offizial der Probstei der St. Peterskirche zu Nörthen beurkundet einen Vertrag zwischen dem Priester Ern Johannes Lantgreve und der Stadt Duderstadt, vertreten durch den Bürgermeister Godeke Stromeyer und den Secretair Johann von Snehen. Der Rat soll dem Priester, der in der Stadt Haft gewesen ist, eine Summe Geldes, und, wenn er wünscht, ein erledigtes Lehen zur Entschädigung geben, Dagegen verzichtet Lantgreve auf weitere gerichtliche Verfolgung der Angelegenheit. Als Zeugen sind zugegen die Geistlichen Ern Henrick Fricke und Henning von dem Broycke. Die Urkunde ist ausgestellt von dem Notar Andreas Mundtman

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Der Offizial Der Probstei Der St. Peterskirche Zu Nörthen Beurkundet Einen Vertrag Zwischen Dem Priester Ern Johannes Lantgreve Und Der Stadt Duderstadt, Vertreten Durch Den Bürgermeister Godeke Stromeyer Und Den Secretair Johann von Snehen. Der Rat Soll Dem Priester, Der in Der Stadt Haft Gewesen Ist, Eine Summe Geldes, Und, Wenn Er Wünscht, Ein Erledigtes Lehen Zur Entschädigung Geben, Dagegen Verzichtet Lantgreve Auf Weitere Gerichtliche Verfolgung Der Angelegenheit. Als Zeugen Sind Zugegen Die Geistlichen Ern Henrick Fricke Und Henning von Dem Broycke. Die Urkunde Ist Ausgestellt von Dem Notar Andreas Mundtman.
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