Kulturerbe Niedersachsen Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Verfassung für den Freistaat Oldenburg : vom 17. Juni 1919 ; mit ausführlichem Sachregister

Bibliografische Daten

objekt: Verfassung für den Freistaat Oldenburg : vom 17. Juni 1919 ; mit ausführlichem Sachregister

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
Datierung:
1836
Erscheinungsort:
Berlin
Produktionsstätte:
Hasselberg
Maße / Umfang:
144 S.; Ill.

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Kinderbuchsammlung der Universitätsbibliothek Braunschweig
Einrichtung:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Aufbewahrungsort:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Identifikator:
1005-3911

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-84_digibib_00000660
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00000660

Weitere Informationen

Sammlung:
Kinderbuchsammlung der Universitätsbibliothek Braunschweig

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Verfassung für den Freistaat Oldenburg : vom 17. Juni 1919 ; mit ausführlichem Sachregister
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Verfassung für den Freistaat Oldenburg
  • Erster Abschnitt. Von der Staatsform und der Staatsgewalt.
  • Zweiter Abschnitt. Von den Grundrechten und anderen Grundlagen des Staatslebens.
  • Dritter Abschnitt. Von der Gesetzgebung.
  • Vierter Abschnitt. Von der Landesregierung.
  • Fünfter Abschnitt. Von den Gerichten.
  • Sechster Abschnitt. Vom Landtage.
  • Siebenter Abschnitt. Volksvorschlagsrecht und Volksabstimmung.
  • Achter Abschnitt. Vom Staatsgerichtshof.
  • Neunter Abschnitt. Vom Staatsgut.
  • Zehnter Abschnitt. Vom Staatshaushalte.
  • Elfter Abschnitt. Schlußbestimmungemn.
  • Sachregister.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

Monografie

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador PDF DFG-Viewer
TOC

Abschnitt

PDF RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Monografie

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Abschnitt

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

Um dieses Bild zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Verfassung Für Den Freistaat Oldenburg : Vom 17. Juni 1919 ; Mit Ausführlichem Sachregister. 1919.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.