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Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
Datierung:
1846
Erscheinungsort:
Karlsruhe
Produktionsstätte:
Wagner
Maße / Umfang:
[26] Bl.; Ill.

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Kinderbuchsammlung der Universitätsbibliothek Braunschweig
Einrichtung:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Aufbewahrungsort:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Identifikator:
3005-1524

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-84_digibib_00000548
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00000548

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Volksschulgesetzgebung des Fürstenthums Birkenfeld : enthaltend das Gesetz vom 1. März 1861, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, nebest den späteren gesetzlichen Abänderungen und Ergänzungen desselben, sowie den zur Ausführung dieser gesetzlichen Vorschriften erlassenene Verordnungen und sonstigen Bestimmungen
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Vorbemerkung.
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Gesetz, betreffend das Unterrichts- und Erziehungswesen im Fürstenthum Birkenfeld, vom 1. März 1861.
  • [Einleitung]
  • I. Von der oberen Schulbehörde.
  • II. Von den unteren Schulbehörden.
  • III. Von einzelnen Unterrichts- und Erziehungs-Anstalten.
  • IV. Von den Lehrern.
  • 1. Von der Befähigung, Unterricht zu ertheilen.
  • 2. Von den Verhältnissen der Lehrer im Allgemeinen.
  • 3. Von den Volksschullehrern insbesondere.
  • 4. Von den Lehrern an Mittel- und höheren Bürgerschulen.
  • V. Von den Volksschulen.
  • VI. Von der Einrichtung der Volksschulen insbesondere.
  • VII. Uebergangs-Bestimmungen.
  • Beilage I. Lehrplan.
  • Beilage II. Verwaltung der Localschulfonds.
  • Beilage III. Schulhaus-Bauten.
  • Beilage IV. Classification der Schulstellen.
  • Beilage V. Schulversäumnisse.
  • Beilage VI. Handarbeitslehrerinnen.
  • Beilage VII. Ansteckende Krankheiten.
  • Beilage VIII. Züchtigungsrecht des Lehrers.
  • Beilage IX. Schulchroniken.
  • Beilage X. Schulpflicht fremdländischer Kinder.
  • Beilage XI. Auseinandersetzung beim Dienstwechsel.
  • Alphabetisches Sachregister.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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Zitierempfehlung

Die Volksschulgesetzgebung Des Fürstenthums Birkenfeld : Enthaltend Das Gesetz Vom 1. März 1861, Betreffend Das Unterrichts- Und Erziehungswesen Im Fürstenthum Birkenfeld, Nebest Den Späteren Gesetzlichen Abänderungen Und Ergänzungen Desselben, Sowie Den Zur Ausführung Dieser Gesetzlichen Vorschriften Erlassenene Verordnungen Und Sonstigen Bestimmungen. 1892.
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