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Erzbischof Gerlach von Mainz ernennt den Kleriker Wilhelm von Sauwelnheim, Kanonikus der Mainzer Kirche, und den Propst Nikolaus der Kirche des hl. Viktor zu Mainz zu Unterhändlern mit dem Rat zu Erfurt. In Sonderheit sollen sie dem Hartung von Northofen die Verwaltung des dortigen Allodiums abnehmen und sie dem Theodor, genannt Marschalk, übertragen

Bibliografische Daten

objekt: Erzbischof Gerlach von Mainz ernennt den Kleriker Wilhelm von Sauwelnheim, Kanonikus der Mainzer Kirche, und den Propst Nikolaus der Kirche des hl. Viktor zu Mainz zu Unterhändlern mit dem Rat zu Erfurt. In Sonderheit sollen sie dem Hartung von Northofen die Verwaltung des dortigen Allodiums abnehmen und sie dem Theodor, genannt Marschalk, übertragen

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1816
Erscheinungsort:
Stralsund
Produktionsstätte:
Regierungs-Buchh.
Maße / Umfang:
XV, 205 S.

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Kinderbuchsammlung der Universitätsbibliothek Braunschweig
Einrichtung:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Aufbewahrungsort:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Identifikator:
1007-3399

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-84_digibib_00000254
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00000254

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gerlach (mainz, erzbischof). Erzbischof Gerlach von Mainz Ernennt Den Kleriker Wilhelm von Sauwelnheim, Kanonikus Der Mainzer Kirche, Und Den Propst Nikolaus Der Kirche Des Hl. Viktor Zu Mainz Zu Unterhändlern Mit Dem Rat Zu Erfurt. In Sonderheit Sollen Sie Dem Hartung von Northofen Die Verwaltung Des Dortigen Allodiums Abnehmen Und Sie Dem Theodor, Genannt Marschalk, Übertragen.
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