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Oldenburgisches Kirchenrecht : Vorschriften und Entscheidungen für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogthums Oldenburg

Bibliografische Daten

fullscreen: Oldenburgisches Kirchenrecht : Vorschriften und Entscheidungen für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogthums Oldenburg

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
1821
Erscheinungsort:
Nürnberg
Produktionsstätte:
Campe
Maße / Umfang:
XIV, 176 S.; Ill.; octavo

Inhalt

Schlagwort:
Agrarproduktion

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Kinderbuchsammlung der Universitätsbibliothek Braunschweig
Einrichtung:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Aufbewahrungsort:
Universitätsbibliothek Braunschweig
Identifikator:
1007-3137

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-84_digibib_00000244
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00000244

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Oldenburgisches Kirchenrecht : Vorschriften und Entscheidungen für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogthums Oldenburg
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Farbkarte
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Inhalts-Uebersicht.
  • Erklärung der Abkürzungen und Zahlen.
  • Erster Abschnitt. Grundgesetze und dazu gehörende Verordnungen.
  • Nr. 1. Verordnung vom 3. Aug. 1849, betreffend dei Verfassung der evangelischen Kirche des Herzogthum Oldenburg.
  • Nr. 2. Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 6. Jan. 1850, betr. die Zuweisung der s. g. Kirchenpolizei an die Regierung.
  • Nr. 3. Landesherrliche Verordnung vom 14. Jan. 1851, betr. die Regulirung einiger Verhältnisse der verschiedenen Religionsgesellschaften zu einander.
  • Nr. 4. Staatsgrundgesetz für das Großherzogthum Oldenburg vom 22. Nov. 1852.
  • Nr. 5. Verfassungsgesetz der evangelisch-lutherischen Kirche des Herzogthums Oldenburg vom 11. April 1853.
  • Nr. 6. Verordnung vom 15. Aug. 1853, betr. die veränderte Einrichtung des Consistoriums zu Oldenburg als evanglisches Oberschulcollegium und die Aufhebung der Consistorial-Deputation zu Jever.
  • Nr. 7. Gesetz vom 22. Febr. 1856, betreffend die Regelung der kirchlichen Einrichtungen in den evangelischen Gemeinden des Amts Kniphausen und deren Verhältniß zur evangelisch-lutherischen Kirche des Herzogthums Oldenburg.
  • Zweiter Abschnitt. Die Landeskirche in ihren Beziehungen nach Außen.
  • I. Die Landeskirche als Theil der evangelischen Kirche Deutschlands.
  • II. Das Verhältniß zum Staat.
  • III. Beziehungen zum Fürstenthum Lübeck.
  • IV. Verbindung mit der Schule.
  • V. Andere Religionsgesellschaften, Secten, Uebertritt und Austritt.
  • Dritter Abschnitt. Die Gemeinden und ihre Vertretung.
  • I. Kirchengemeinden.
  • II. Kreisgemeinden und Landesgemeinde.
  • Vierter Abschnitt. Die Kirchenbeamten.
  • I. Anstellung und deren Vorbedingungen.
  • II. Persönliche Verhältnisse.
  • III. Diensteinkommen.
  • IV. Disciplin.
  • V. Dienstabgang.
  • VI. Die Hinterbliebenen verstorbener Geistlichen.
  • VII. Hülfsgeistliche, Vertretung.
  • Fünfter Abschnitt. Der Oberkirchenrath.
  • Sechster Abschnitt. Die geistliche Amtsverwaltung.
  • I. Gottesdienste.
  • II. Geistliche Amtshandlungen.
  • III. Kirchenbücher.
  • IV. Kirchliche Liebesthätigkeit.
  • V. Formelle Geschäftsführung.
  • Siebenter Abschnitt. Das kirchliche Vermögen und seine Verwaltung.
  • I. Kirchliches Eigenthum.
  • II. Dingliche Rechte an fremden Grundstücken.
  • III. Kapitalien.
  • IV. Vermögensverzeichnisse.
  • V. Steuern.
  • VI. Rechnungswesen.
  • Verzeichniß der vorgeschriebenen Berichte und sonstigen Einsendungen des Kirchenraths oder Pfarrers an den Oberkirchenrath.
  • Verzeichniß der Vorschriften und Entscheidungen nach der Zeitfolge.
  • Verzeichniß des sachlichen Inhalts nach der Buchstabenfolge.
  • Berichtigungen und Ergänzungen.
  • Abschnitt
  • Abschnitt

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Zitierempfehlung

hayen, wilhelm. Oldenburgisches Kirchenrecht : Vorschriften Und Entscheidungen Für Die Evangelisch-Lutherische Kirche Des Herzogthums Oldenburg. 1888.
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