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Vermischte Schriften über deutsche Geschichte, Statistik und öffentliches Recht (Bd. 11)

Bibliografische Daten

fullscreen: Vermischte Schriften über deutsche Geschichte, Statistik und öffentliches Recht (Bd. 11)

Allgemein

Kategorie:
Urkunden
UrheberIn/BeteiligteR:
MD_PERSON_DISPLAY:
MD_PERSON_DISPLAY:
Datierung:
16.11.1535
Material / Technik:
Pergament
Maße / Umfang:
14 Blatt 25,10 x 32,00 cm

Inhalt

Beschreibung:
Heinrich der Jüngere und Wilhelm, Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg haben sich mit ihrer Mutter und ihren Brüdern über die Regierung, Herzog Wilhelms Unterhaltung und anderes verglichen:
Heinrich und nach ihm sein ältester Sohn sollen Land und Leute regieren. Wilhelm, dessen Freilassung aus der Gefangenschaft, in die er in der Hildesheimer Stiftsfehde geraten war, sein Bruder Heinrich bewirkt hatte, übergibt diesem das Regiment über das Fürstentum für sich und seine Erben. Nur wenn die regierende Linie ausstirbt, soll der älteste Sohn der Seitenlinie die Regierung übernehmen können.
Diese Vereinbarung soll in jedem Erbfall erneut auf einem Landtag beschworen werden. Die Herzöge erreichen ihre Mündigkeit mit 18 Jahren.
Heinrich und Wilhelm verpflichten sich für sich und ihre Erben, nicht nur im gegenwärtigen Religionszwiespalt, sondern auch zukünftig, "allzeit bey gemeiner christenlicher kirchen, bäpstlicher heiligkeit, kaiserlicher maiestät und gemeinen gehorsamen churfürsten fürsten und stenden des heilgen reichs" zu bleiben.
Heinrich will Wilhelm bzw. dessen Erben jährlich 2000 Gulden zahlen und ihm Schloss und Gericht Gandersheim einräumen.
Dem Kaiser soll dieser Vertrag zur Ratifikation vorgelegt werden.
Der Vertrag soll unverbrüchlich gehalten und auf jede Einrede, namentlich die Einrede "gwalts, betrugk,s hinderkomens und beneficium restitutionis in integrum" verzichtet werden.

Für die Landschaft bewilligen und besiegeln den Vertrag:
die Äbte Johannes von Königslutter, Veit von Amelungsborn, Johannes von Mariental, Johannes von Riddagshausen, Konrad von Cluß, Niklas von Ringelheim; Pater Gerhard von Reiffenberg; die Pröpste Konrad von St. Lorenz vor Schöningen, Cosimas von Georgenberg; Dekan und Kapitel des Stiftes der Stifte St. Blasien und St. Cyriaci vor bzw. in Braunschweig, des Stifts in Gandersheim; die Äbtissinen, Priorinnen und Pröpste der Klöster Steterburg, Marienberg, Lamspringe, Wöltingerode, Neuwerk, Frankenberg, Heinigen und Dorstadt;
Anton, Edler zu Warberg, Matthias Direck, Komtur zu Süpplingenburg, Burkhard von Pappenheim, Landkomtur des Deutschen Ordens in Lucklum, Burkhard von Saldern, Heinrich von Veltheim, Heinrich von Wenden, Matthias von Veltheim, Busso von Bartensleben, Ludolf von Mahrenholtz, Dietrich von Taubenheim, Kurt von der Schulenburg, Heinrich von Veltheim, Georg von Dannenberg, Georg von Arnim, Achatz von Veltheim, Ludolf, Jost, Heinrich und Adam von Oldershausen, Christoph von der Schulenburg, Andreas von Alvensleben, Ludwig von Wenden, Kurt von Veltheim, Günther von Bartensleben, Jost von Steinberg, Sievert von Rutenberg, Hermann von Oldershusen, Ludwig und Kurt von Schwicheldt, Sievert von Steinberg, Ache von Neundorf, Burkhard von Cramm, Heinrich von Bülow, Asche von Steinberg, Johann von der Asseburg, Heinrich und Philipp von Bortfeld, Anton und Ludwig von Sambtleben, Ludolf von Saldern, Ulrich und Fritz von Weverlingen, Barthold von Gadenstedt, Ernst von Wrisberg, Levin von Oberg, Heinrich von Werder, Heinrich und Ludolf von Wallmoden, Henning Ruschplate, Ludolf von Wenden, Ludolf von Honrode;
Bürgermeister und Räte der Städte Brausnchweig, Helmstedt, Alfeld, Gandersheim, Bockenem, Schöningen, Seesen, Königslutter, Holzminden, Oldendorf und Schöppenstedt.

Vgl. auch die Ausfertigung der Urkunde für die Landschaft: STAWO 132 Urk Nr. 9 a

Literatur:
Sammlung der Landtagsabschiede, Fürstlichen Reversale und anderer Urkunden, die landschaftliche Verfassung des Herzogthums Braunschweig-Lüneburg Wolfenbüttelschen Theils betreffend. Hrsg. von Philip Christian Ribbentrop. Erster Band. Helmstedt 1793, S. 25-43;
Hermann Schulze, Die Hausgesetze der regierenden deutschen Fürstenhäuser. Band 1, Jena 1862, S. 428-441
Schlagwort:
Erbvergleich
Landschaft
Verzeichnis:
Pergamentlibell mit 84 an farbiger Kordel anhängenden Wachssiegeln

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Niedersächsisches Landesarchiv - Urkunden und Siegel
Einrichtung:
Niedersächsisches Landesarchiv
Aufbewahrungsort:
Niedersächsische Staatsarchive - Staatsarchiv Wolfenbüttel -
Identifikator:
STAWO 2 Urk 2 Nr. 8

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-1811-HA_STAWO_2_Urk_2_Nr_8
Anmerkung zum Original:
Dieses Archivale kann im Benutzersaal des verwahrenden Staatsarchivs eingesehen werden. Über Benutzungsbedingungen, Öffnungs- und Archivalienaushebezeiten sowie etwaige Vorbestellfristen der Staatsarchive informieren die Internetseiten des Niedersächsischen Landesarchivs.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Weitere Information:
http://www.aidaonline.niedersachsen.de/Default.aspx?Link_ID=2801

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Ludwig Timotheus Freiherrn v. Spittler's sämmtliche Werke
  • Vermischte Schriften über deutsche Geschichte, Statistik und öffentliches Recht (Bd. 11)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorrede
  • Inhalts-Anzeige
  • I. Grundriß der Geschichte des Privatlebens der deutschen Fürsten
  • II. Landgraf Philipp von Hessen und Frau Eva Trottin, noch bei Lebzeiten Herzogs Heinrich von Wolfenbüttel
  • III. Zur Geschichte der Mißheiraten deutscher Fürsten
  • IV. Über das ausschließende Recht des alten Adels auf Domherrnstellen
  • V. De Origine et Incrementis Urbium Germaniae
  • VI. Historische Bemerkungen über die in den Österreichischen Niederlanden ausgebrochenen Unruhen
  • VII. Zur Geschichte des ehemaligen Belgischen Generals van der Mersch
  • VIII. Geschichte des Belgrader Friedens vom 18. Sept. 1739
  • IX. Neuestes privilegium de non appellando für Bayern, Prag 29. Sept. 1786
  • X. Zur Geschichte der Gefangennehmung des kursächsischen Feldmarschalls von Schöning. Monat Mai 1692
  • XI. Hat der Kurfürst von Sachsen ein uneingeschränktes Privilegium de non appellando für alle seine Lande?
  • XII. Boventhen, kein Eigenthum der alten Herren von Plesse ...
  • XIII. Berechnung des Flächeninhalts aller kurhannöverschen Lande ...
  • XIV. Auszüge aus einigen Staatspapieren des kur-hannöverischen Geheimen Legationsraths J. v. Robethon
  • XV. Über den hannöverischen Schatz
  • XVI. Wie zufällig Hannover eines der schönsten Stücke des Rammelsberges bei Goslar verlor?
  • XVII. Zum Andenken des Geheimen Raths und Großvogts Ernst August Wilhelm von dem Bussche ...
  • XVIII. Über die literarische Bildung des Professors Johann Friedrich Brandis ...
  • XIX. Geschichte des Kopfgeldes im Fürstenthum Calenberg
  • XX. Zur Geschichte der Steuern in den Herzogthümern Bremen und Verden
  • XXI. Abt von Loccum erster Land- und Schatzrath im Fürstenthum Calenberg
  • XXII. Zum Andenken Johann Benjamin Koppe´s, hannöverischen ersten Hofpredigers und Konsistorialraths ...
  • XXIII. Hat der Landgraf von Hessen eine goldene Krone?
  • XXIV. Eine historisch-kritische Bemerkung, das Alterthum der Allendorfischen Salzsiedereien betreffend
  • XXV. Recensionen
  • Einband

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Zitierempfehlung

spittler, ludwig timotheus. Vermischte Schriften Über Deutsche Geschichte, Statistik Und Öffentliches Recht. Cotta, 1836.
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