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Compendium Juris Publici Moderni Regni Germanici. Oder, Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs

Bibliografische Daten

fullscreen: Compendium Juris Publici Moderni Regni Germanici. Oder, Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs

Allgemein

Kategorie:
Grafik
UrheberIn/BeteiligteR:
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Datierung:
ca. 1811
Erscheinungsort:
Göttingen
Material / Technik:
Stich
Maße / Umfang:
175 x 110 mm

Inhalt

Beschreibung:
Das Stammbuchblatt ist einer Sammlung von Stammbuchblättern des Studenten Michael Wilhelm Reiss entnommen und kam 1925 als Geschenk in den Besitz der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek. Die Sammlung enthält 17 Blätter mit Graphiken von Göttingen und Umgebung sowie Silhouetten. Mariaspring in der Gemeinde Bovenden im Landkreis Göttingen ist die Quelle des Baches "Rauschenwasser" und war bis zum Zweiten Weltkrieg beliebtes Ausflugsziel etwa zehn Kilometer nördlich von Göttingen, unterhalb der Burg Plesse gelegen, die ebenfalls auf dem Stammbuchblatt in der Ferne zu erkennen ist. Als Keimzelle für die spätere Gastronomie in Mariaspring gilt wie auch andern Orts die dortige Papiermühle von Henning Hasenbalg, die dieser 1697-1698 errichtet hatte. Hasenbald starb 1714, die dortige Mühle blieb in Familienbesitz. 1797-1798 unternahm der Leibmedicus Strohmeyer mit ehemaligen Patienten zur Genesungen Landpartien in die Umgebung Göttingens, so auch nach Mariaspring. Strohmeyer bestellte Musikanten, Getränke und warme Suppe, außerdem wurden Zelte aufgeschlagen. Die Veranstaltungen fanden so großen Anklang, dass die Gebrüder Hasenbalg mit Ihrer Mutter 1804 offiziell eine Gastwirtschaft eröffneten. Es wurden Terrassen angelegt, Tische und Stühle aufgestellt und ganz in der Nähe der Quelle eine Tanzfläche im Freien errichtet. So kam es, dass die Göttinger Bürger sich zweimal pro Woche in Mariaspring zum Tanz trafen. Nach dem Zweiten Weltkrieg konnte die Gastwirtschaft nicht wieder belebt werden. Seit 1952 befindet sich hier die Ländliche Heimvolkshochschule Mariaspring. Das Stammbuchblatt zeigt einen Blick auf die Landschaft beim Ritt oder Gang nach Mariaspring. siehe: Brednich, Rolf Wilhelm: Denkmale der Freundschaft. Friedland 1997, S. 83-85 und siehe: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Mariaspring&oldid=86765496 und siehe auch "Plesse" in dieser Stammbuchblattsammlung.

Weitere Informationen

Objekttyp:
Bild
Sammlung:
Göttinger Universitätsgeschichte - Stammbuchblätter
Einrichtung:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Aufbewahrungsort:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Identifikator:
8 Cod. Ms. Hist. Lit. 47p d (15)

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-7_sttb_8_cod_ms_hist_lit__47p_d_15
Anmerkung zum Original:
Dieses Exponat befindet sich nicht im öffentlich zugänglichen Bereich und kann daher nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Compendium Juris Publici Moderni Regni Germanici. Oder, Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs
  • Vorderdeckel
  • Buchrücken
  • Abschnitt
  • Abschnitt
  • Vorsatz
  • Besitznachweis
  • Vakat
  • Farbkarte
  • Titelseite
  • Vorrede
  • Inhalt Der Bücher und Capitel dieses Werck's.
  • Erstes Buch. Von der Lehre der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs.
  • Erstes Capitel. Von der Lehre der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs überhaupt.
  • Zweytes Capitel. Von der Lehre der heutige n Staats-Verfassung des Teutschen Reiches Quellen und Hülfs-Mittel insgemein.
  • Drittes Capitel. Von der Lehre der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs Haupt-Quellen ins besondere, als I. von des Teutschen Reiches geschriebenen Grundgesetzen.
  • Vierdtes Capitel. 2. Von denen von einem ansehnlichen Theil des Teutschen Reiches mit dem Reich oder unter sich geschlossenen und in die heutige Staats-Verfassung des ganzen Reichs einschlagenden Verträgen.
  • Fünfftes Capitel. 3 Von denen Verträgen des Teutschen Reiches mit fremden Staaten, welche in jenes heutigen Staats-Verfassung einschlagen.
  • Sechstes Capitel. 4. Von derer Stände und Gliedere des Reichs Privilegiis.
  • Siebendes Capitel. 5. Von dem Reichs-Herkommen.
  • Achtes Capitel. Von denen Neben-Quellen der Lehre von der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reiches.
  • Neuntes Capitel. Von denen Hülffs-Mitteln der Lehre von der heutigen Staats-Verfassung des Teutschen Reichs.
  • Zehendes Capitel. Von der Analogie der Lehre von der heutigen Staats-Verfassund des Teutschen Reichs.
  • Zweytes Buch. Von dem teutschen Reich so fern es als ein einiges Corpus betrachtet wird.
  • Erstes Capitel. Von dem Teutschen Reich überhaupt, besonders dessen Namen und Tituln.
  • Zweytes Capitel. Von des Teutschen Reiches Politischen Eintheilungen.
  • Drittes Capitel. Von des Römischen Kayserthums und des Lombardischen Königreiches Verbindung mit dem Teutschen Reich.
  • Viertes Capitel. Von des Teutschen Reiches. Aktiv-Ansprüchen.
  • Fünfftes Capitel. Von des Teutschen Reiches. Paßiv-Ansprüchen.
  • Drittes Buch. Von dem Römischen Kayser und Kayserin, Römischen König und denen Reichs-Vicarien
  • Erstes Capitel. Von des Röm. Kaysers Wahl und Crönung.
  • Zweytes Capitel. Von des Röm. Kaysers Tituln und Wappen.
  • Drittes Capitel. Von des Röm. Kaysers Vorzug vor anderen gecrönten Häuptern.
  • Vierdtes Capitel. Von des Römischen Kaysers Hoheit und Vorzug in Ansehung des Teutschen Reichs und dessen Stände und Glieder
  • Fünnftes Capitel. Von des Röm. Kaysers Gewalt in Regierungs besonders in Kirchen-sachen in dem Teutschen Reich.
  • Sechstes Kapitel. Von des Römischen Kaysers Gewalt in Weltlichen Sachen dem Teutschen Reich.
  • Siebendes Capitel. Von des Römischen Kaysers Obliegenheit.
  • Achtes Capitel. Von des Röm. Kaysers Hof-Cantzley und Cammer-Staat.
  • Neuntes Capitel. Ob? wann? und wo der Röm. Kayser belanget werden kann.
  • Zehendes Capitel. Von des Römischen Kaysers. Abdanckung und Absetzung.
  • Eilfftes Capitel. Von der Römischen Kayserin.
  • Zwölfftes Capitel. Von dem Röm. König.
  • Dreyzehendes Capitel. Von denen Reichs-Vicarien in Teutschland.
  • Vierdtes Buch. Von denen Ständen des Heil. Röm. Reichs.
  • Erstes Capitel. Von denen Ständen des Reichs insgemein, auch wie einer ein Stand des Reichs werde,
  • Zweytes Capitel. Von denen Eintheilungen der Reichs-Stände.
  • Drittes Capitel. Von dnen Corpore derer Catholischen Stände des Reichs.
  • Viertes Capitel. Von dem Corpore der Catholischen Stände des Reichs.
  • Fünfftes Capitel. Von denen geistlichen Ständen des Reichs.
  • Sechstes Capitel. Von denen Weltlichen Ständen des Reichs.
  • Siebendes Capitel. Von denen Reichs-Craisen.
  • Achtes Capitel. Von denen Chur-Fürsten.
  • Neuntes Capitel. Von denen gemeinschaftlichen Rechten des Kaysers und der Chur-Fürsten.
  • Zehendes Capitel. Von denen Reichs-Fürsten.
  • Zwölfftes Capitel. Von denen Reichs-Grafen und Herren.
  • Dreyzehendes Capitel. Von denen Reichs-Städten.
  • Vierzehendes Capitel. Von denen gemeinschaftlichen Rechten des Kaysers, der Chur-Fürsten und gewisser anderer Stände.
  • Fünffzehendes Capitel. Von denen für die gesammte Stände des Reiches gehörigen Sachen.
  • Sechzehendes Capitel. Von denen übrigen allgemeinen Rechten derer Stände des Reichs.
  • Siebenzehendes Capitel. Von denen Landen derer Stände des Teutschen Reiches.
  • Achtzehendes Cpitel. Von der Landes-Hoheit derer Stände des Reichs überhaupt.
  • Neunzehendes Capitel. Von der Landes-Hoheit derer Stände des Reichs in Kirchen-Sachen.
  • Zwanzigstes Capitel. Von der Landes-Hoheit der Stände des Reichs in Weltlichen Sachen.
  • Ein und Zwanzigstes Capitel. Von denen allgemeinen Obligenheiten und Pflichten derer Stände des Reichs.
  • Zwey und zwanzigstes Capitel. Von dem Foro derer Stände des Reichs.
  • Drey und zwanzigstes Capitel. Von Verlierung der Reichs-Standschafft.
  • Fünfftes Buch. Von denen anderen ohnmittelabaren Gliedern des Teutschen Reichs.
  • Erstes Buch. Von denen ohnmittelbahren Gliedern des Teutschen Reichs ausser denen Ständen.
  • Zweytes Capitel. Von der ohnmittelbaren Reichs-Ritterschfft.
  • Drittes Capitel. Von denen allen unmittelbaren Gliedern des Teutscjhen Reichs obliegenden Pflichten.
  • Sechstes Buch. Von denen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs.
  • Erstes Capitel. Von denen Gliedern des Teutschen Reichs und derselben Classen, besonders denen Land-Ständen.
  • Zweytes Capitel. Von denen allen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs zukommenden Gerechtsamen.
  • Drittes Capitel. Von dene allen mittelbaren Gliedern des Teutschen Reichs obliegenden Pflichten.
  • Siebendes Buch. Von denen Teutschen Reichs-Tagen, Austrägen, Reichs-Gerichten und Reichs-Lehen.
  • Erstes Capitel. Von denen Reichs-Tägen in dem Teutschen Reich.
  • Zweytes Capitel. Von denen Austrägen der Stände des Reichs.
  • Drittes Capitel. Von denen höchsten Reichs-GErichten in Teutschland insgemein.
  • Drittes Capitel. Von dem Kayserlichen Reichs-Hof-Rath.
  • Viertes Vapitel. Von dem Kayserlichen und Reichs-Cammer-Gericht.
  • Fünfftes Capitel. Von dem Kayserlichen Hof-Gericht zzu Rothweil.
  • Sechstes Capitel. Von denen übrigen niedrigen Reichs-Gerichten.
  • Siebendes Capitel. Von denen Reichs-Lehen.
  • Erster Anhang. Compendium Juris Publici moderni Imperii Romani, oder Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Römischen Kayserthums.
  • Zweyter Anhang. Compendium Juris Publici moderni Regni Italici sive Longobardici, oder Grund-Riß der heutigen Staats-Verfassung des Italiänischen oder Longobardischen Königreichs.
  • Dritter Anhang. Eine Anno 1729. von mir publicirte und Anno 1731. mit einiger Veränderung wiederholte Anzeige Wegen meiner zu halten gesonnener Collegiorum.
  • II. Erbiete ich mich zu einem Collegio über das Jus publicum particulare aller eintzelen Stände des H. Röm. Reichs.
  • III. Erbeite mich zu einem Collegio über die Reichs-Hof-Raths-Praxin.
  • IV. Erbiete ich mich zu einem Collegio über die Canßley-Praxin.
  • V. Erbiete ich mich zu einem Collegio über die Staats-Historie des Teutschen Reichs.
  • VI. So erbiete ich mich auch noch zu einem Collegio über die wichtigste in Publico sich zugetragende Neuigkeiten.
  • Register der vornehmsten Materien.
  • Vakat
  • Rückdeckel

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ernst august, könig von hannover. Entlassungsurkunde von Ernst August, König von Hannover an Die Göttinger Sieben : [Brief].
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