Kulturerbe Niedersachsen Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Satzung der Universität Göttingen

Bibliografische Daten

fullscreen: Satzung der Universität Göttingen

Allgemein

Kategorie:
Akten
Datierung:
14.03.1930
Erscheinungsort:
Göttingen
Material / Technik:
Druck
Maße / Umfang:
40 Blatt ; 370 x 270 mm

Inhalt

Beschreibung:
Am 14.3.1930 erließ der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Adolf Grimme die neue Satzung der Universität Göttingen aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses des Staatsministeriums. Es war ein Anliegen des Preußischen Staates, die Organisation der Universitäten zu modernisieren und zu normieren und die historischen Sonderentwicklungen zurückzuschneiden. Diesem Ziel diente der Erlaß neuer, inhaltlich weitgehend identischer Satzungen für die preußischen Universitäten.

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Göttinger Universitätsgeschichte - Archivalien
Einrichtung:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Aufbewahrungsort:
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-7_gua_nr09
Anmerkung zum Original:
Dieses Exponat befindet sich nicht im öffentlich zugänglichen Bereich und kann daher nur nach vorheriger Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de

Weitere Informationen

Sammlung:
Göttinger Universitätsgeschichte - Archivalien

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Satzung der Universität Göttingen
  • Einband
  • Illustration
  • Titelseite
  • I. Die Universität im Allgemeinen.
  • II. Die Lehrer der Universität.
  • III. Die Fakultäten.
  • IV. Rektor und Senat, Konzil.
  • V. Die Studenten.
  • VI. Vorlesungen und Übungen.
  • VII. Leibesübungen.
  • VIII. Universitätskliniken, Institute, Seminare.
  • IX. Beamte der Universität.
  • X. Übergangsbestimmungen.
  • XI. Schlußbestimmung.
  • Einband

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zum Werk und aktuellem Bild.

library_object

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador PDF DFG-Viewer
TOC

Kapitel

PDF RIS

Bild

PDF
Herunterladen

Zitierlinks

Zitierlinks

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.