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Medicea Hospes, sive Descriptio Pvblicæ Gratvlationis qua Serenissimam, Augustissimamque Reginam, Mariam de Medicis, excepit Senatvs Populvsqve Amstelodamensis

Bibliografische Daten

fullscreen: Medicea Hospes, sive Descriptio Pvblicæ Gratvlationis qua Serenissimam, Augustissimamque Reginam, Mariam de Medicis, excepit Senatvs Populvsqve Amstelodamensis

Allgemein

Kategorie:
Druckschriften
UrheberIn/BeteiligteR:
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Datierung:
1638
Erscheinungsort:
Amstelodamus
Produktionsstätte:
Blaeu
Maße / Umfang:
[6] Bl., 62 S., [16] gef. Bl. ; 2° : Frontisp. (Portr.), 16 Ill. (Kupferst.)

Weitere Informationen

Objekttyp:
Text
Sammlung:
Landesbibliothek Oldenburg - Die Bibliothek des Georg Friedrich Brandes - Sammelkultur im Geist der Aufklärung
Einrichtung:
Landesbibliothek Oldenburg
Aufbewahrungsort:
Landesbibliothek Oldenburg
Identifikator:
GE III 2 B K 285

Administrative Daten

Link zur Seite:
https://ku-ni.de/isil_DE-45_urn_nbn_de_gbv_45_1-3045
Anmerkung zum Original:
Dieses Buch kann im Original nur nach vorheriger Absprache mit der Landesbibliothek Oldenburg eingesehen werden.
Lizenz der Metadaten:
Lizenz:
Lizenz der Digitalisate:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Weitere Information:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:45:1-3045

Weitere Informationen

Sammlung:
Landesbibliothek Oldenburg - Die Bibliothek des Georg Friedrich Brandes - Sammelkultur im Geist der Aufklärung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Beilegung eine Grenzstreites zwischen Kloster Teistungenburg und Gerblingerode: Ciliax Rodeclaus, alias "im Bocksgraben" genannt, Christoffer Gawelers Meier auf dem Teistungenburger Vorwerk zu Gerblingerode, hat etliche Ackerstücke "bober der daweßen" zwischen Gawelers Teich, der Hahle und Ciliax Borchmanns Bau gelegen, unter den Pflug genommen; dagegen behaupten die Ältesten zu Gerblingerode, daß diese Länderei, vor allem was jenseits Berlth Joten und Henrich Wefers Zäunen liege, stets der Gemeinde gehört habe. Die Bevollmächtigten, der Hofmeister Hans Smeth und Jacop Gandersheim für das Kloster, sowie Andres und Henrich vom Hagen, Ciliax Borchman und Philips Moringk für die Stadt Duderstadt entscheiden zu Gunsten der Gemeinde Gerblingerode und legen die Grenze durch einen weiteren Malstein fest. Da die Witwe des Hans von Snehen zu Göttingen ein Leibgedinge an dem Vorwerk hat, willigen die Vertreter Duderstadts ein, daß der Meier des Vorwerkes zwei Stücke Landes jenseits der Steine, solange die Leibzucht währt, besamen darf; nach dem Tode der Witwe gehören die Stücke fortan zu Gerblingerode. Von diesem Vertrag werden zwei gleichlautende Exemplare ausgefertigt

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Beilegung Eine Grenzstreites Zwischen Kloster Teistungenburg Und Gerblingerode: Ciliax Rodeclaus, Alias “Im Bocksgraben” Genannt, Christoffer Gawelers Meier Auf Dem Teistungenburger Vorwerk Zu Gerblingerode, Hat Etliche Ackerstücke “Bober Der Daweßen” Zwischen Gawelers Teich, Der Hahle Und Ciliax Borchmanns Bau Gelegen, Unter Den Pflug Genommen; Dagegen Behaupten Die Ältesten Zu Gerblingerode, Daß Diese Länderei, Vor Allem Was Jenseits Berlth Joten Und Henrich Wefers Zäunen Liege, Stets Der Gemeinde Gehört Habe. Die Bevollmächtigten, Der Hofmeister Hans Smeth Und Jacop Gandersheim Für Das Kloster, Sowie Andres Und Henrich Vom Hagen, Ciliax Borchman Und Philips Moringk Für Die Stadt Duderstadt Entscheiden Zu Gunsten Der Gemeinde Gerblingerode Und Legen Die Grenze Durch Einen Weiteren Malstein Fest. Da Die Witwe Des Hans von Snehen Zu Göttingen Ein Leibgedinge an Dem Vorwerk Hat, Willigen Die Vertreter Duderstadts Ein, Daß Der Meier Des Vorwerkes Zwei Stücke Landes Jenseits Der Steine, Solange Die Leibzucht Währt, Besamen Darf; Nach Dem Tode Der Witwe Gehören Die Stücke Fortan Zu Gerblingerode. Von Diesem Vertrag Werden Zwei Gleichlautende Exemplare Ausgefertigt.
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